Wir haben lange überlegt, ob wir das Thema Coronavirus aufgreifen oder nicht. Doch nun können auch wir uns dem nicht mehr entziehen.
In unserer Facebook-Papa-Gruppe „Nur für Papas“ ist der Coronavirus nun auch ein brisantes Thema, denn immer mehr Schulen und Kitas werden, als Vorsichtsmaßnahme, geschlossen.
Die Papas sind verunsichert: Wie lässt sich die Betreuung regeln? Was passiert, wenn die Kita oder Schule meines Kindes plötzlich geschlossen wird?
Was Eltern jetzt wissen müssen, haben wir im folgenden Artikel zusammengefasst.

Coronavirus: Die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit

Natürlich gibt es viele Menschen, die meinen, dass es „viel schlimmeres“ gibt, aber dennoch geht diese besorgniserregende Entwicklung an keinem von uns hierzulande vorbei. Auch wenn nur die wenigsten von uns zur sogenannten Risikogruppe gehören – kalt kann diese angespannte Situation dennoch niemanden lassen. Inzwischen schließen bundesweit immer mehr Schulen und Kindergärten. Selbst wenn das Virus uns nicht erwischt, trifft es uns wirtschaftlich, denn nicht jeder Papa und nicht jede Mama können von zu Hause aus arbeiten und gleichzeitig das Kind bzw. die Kinder betreuen.
Aktuell schließen bundesweit Schulen, Kitas, Oberstufenzentren und weitere Einrichtungen, die die Betreuung unserer Kinder bisher sicherstellten. Nun kann ein großes Schulkind auch mal unbetreut zu Hause bleiben. Wie sieht es jedoch mit den Kleinen aus?
Wir sehen also, das Coronavirus können wir nun nicht mehr ignorieren. Es betrifft uns nun doch – und zwar jeden!

Bild von Vater der seinem Kind beim Händewaschen hilft
Experten raten zu gründlicher Sauberkeit: Wenn das kein Anlass ist, dem eigenen Kind das ordentliche Händewaschen beizubringen! | Foto: © AdobeStock_329076471

Sind Kinder nun doch durch das Coronavirus gefährdet?

Bisher ist die Rede von einem zweijährigen Kind, das sich eine Lungenentzündung durch Covid-19 zuzog und nun in einem Potsdamer Krankenhaus behandelt wird. Der Knirps ist, der Berichterstattung zufolge, inzwischen auf dem Weg der Besserung.
Die Erkrankung machte durch Fieber und Husten auf sich aufmerksam. Bei der Aufnahme in einem Berliner Klinikum (es wurde aus Kapazitätsgründen später nach Potsdam verlegt) wurde der Test auf Sars-CoV-2  gemacht.
Die Nachricht ließ uns Eltern natürlich alle aufhorchen.

Also sind Kinder nun auch gefährdet?
Das Kleinkind in der Potsdamer Klinik befand sich zu keinem Zeitpunkt in Lebensgefahr, wie die Klinik in einer Pressekonferenz mitteilte. Sowas hören wir natürlich gern und hoffen, dass der Kleine oder die Kleine schnell wieder gesund und munter zu seinen Eltern kann.

Fest steht: Auch Kinder können sich mit dem neuartigen Virus anstecken, jedoch fallen die Symptome bisher nicht so gravierend aus.
Dem Robert-Koch-Institut (RKI) zufolge, beruhend auf WHO-Daten aus China, erkranken Kinder weit weniger häufig als Erwachsene – und auch dann ist der Krankheitsverlauf sehr milde. Das RKI schreibt dazu weiter „Schwere oder gar kritische Verläufe wurden nur bei einem sehr kleinen Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen in China beobachtet.
Aktuell wird immer wieder davon gesprochen, dass die Erkrankung Covid-19 häufig Personen mit Vorerkrankungen oder allgemein schwachem Immunsystem „erwischt“. Ob das oben genannte Kleinkind an einer Vorerkrankung oder einem schwachen Immunsystem leidet, ist aktuell nicht bekannt.

Wie gefährlich ist das Coronavirus für Schwangere?

Nun sind wir eine Seite von Papas für Papas und natürlich auch für die werdenden Papas. Da stellt sich doch auch die Frage, wie gefährdet unsere schwangeren Frauen sind?
Auch hier können wir das Robert-Koch-Institut bzw. die Angaben der WHO wieder zu Rate ziehen: Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass das Coronavirus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei Schwangeren birgt.
Hoffen wir, dass das so bleibt!

Die Kitas und Schulen bleiben geschlossen – aber warum?

Wir haben inzwischen feststellen können, dass unsere Liebsten, also unsere schwangeren Frauen und Kinder, nicht zu einer besonderen Risikogruppe gehören. Dennoch werden öffentliche und private Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen in vielen Regionen und Städten dicht gemacht. Doch warum?
In erster Linie soll damit die weitere und vor allem rasante Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Das soll nicht nur uns Papas, Mamas und Kinder schützen, sondern gerade auch die potentielle Risikogruppe – also alte und kranke Menschen.
Die Gefahr sich am Virus anzustecken ist in Schulen und Kindergärten, wo Kinder und Jugendliche auf verhältnisweise kleinen Raum „aufeinander hocken“, besonders hoch.
Da der Entschluss, diese Einrichtungen zu schließen, gegenwärtig auf Landesebene entschieden wird, sind nicht überall Schulen und Kindergärten geschlossen. In Berlin beispielsweise, werden zuerst die Oberstufenzentren geschlossen. Andere werden mit Sicherheit schrittweise folgen.
Das stellt Eltern vor große Probleme – und natürlich nicht nur in Berlin.

Bild von leerem Klassenraum
Wenn die Schule geschlossen bleibt: Die Corona-Krise setzt arbeitende Eltern unter Druck. | Foto: © AdobeStock_16760127

Das müssen Eltern jetzt wissen!

Allgemein besteht die Schulpflicht, das heißt, dein Kind muss weiterhin die Schule besuchen – auch wenn du dir Sorgen machst, dass dein Kind erkranken oder das Virus mit nach Hause bringen könnte! Anders sieht es allerdings aus, wenn dein Kind krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen kann. Gesunde, schulpflichtige Kinder müssen also weiterhin zur Schule. Es sei denn die Schule oder das Gesundheitsamt beschließen die vorübergehende Schließung der Schule.

Anders ist es bei unseren Kindergartenkindern: Grundsätzlich kannst du dein Kind auch aus der Kita nehmen, wenn du das möchtest, denn eine Kindergartenpflicht gibt es nicht. Bleibt die Einrichtung allerdings zu, muss dein Kind sowieso zu Hause bleiben.

Ältere Kinder ein paar Tage zu Hause zu lassen, sollte für die meisten Eltern kein Problem darstellen. Wenn jedoch dein Kindergartenkind zu Hause bleiben muss, liegt es in der Hand der Eltern für dessen Betreuung zu sorgen. Die kann wie folgt aussehen:

  • Du hast die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten
  • Verwandte oder Bekannte, die nicht zur Risikogruppe gehören, betreuen dein Kind
  • Du hast Urlaub oder viele Überstunden übrig, die du hierfür „aufbrauchen“ kannst bzw. musst
  • Du hast einen Babysitter deines Vertrauens

Du siehst, allzu viele „legale“ Möglichkeiten bestehen nicht, dass du oder jemand anderes dein Kind betreut. Allgemein wird zudem auch empfohlen, was die Sache nochmal schwieriger macht, dass die Omas und Opas die Kinder nicht betreuen sollten. Denn Oma und Opa gehören oft, altersbedingt, zur genannten Risikogruppe. Und dass die lieben Großeltern unnötigerweise infiziert werden, will doch wahrscheinlich niemand. Eine Notbetreuung kommt auch nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht.

Bist du berufstätig, solltest du unbedingt das Gespräch mit deinem Chef suchen. Die Krise geht natürlich auch nicht an den Unternehmen vorbei und auch der letzte sollte inzwischen sensibilisiert sein. Vielleicht könnt ihr euch auf die Arbeit aus dem Homeoffice einigen – wenn dein Beruf das überhaupt hergeben sollte.
Mache deinem Chef klar, dass du deine Arbeit so gut wie immer verrichten wirst, aber bitte auch um Verständnis, dass du dein Kind auch aktiv betreuen musst. Vor den Fernseher setzen kann ja mal ganz nett sein, sollte jedoch keine dauerhafte Lösung sein!

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Das Leistungsverweigerungsrecht

Sind alle Register gezogen und du siehst keine Möglichkeit, weiterhin deinen Arbeitsplatz aufzusuchen, besteht für dich als Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schreibt dazu:

Kann die erforderliche Kinderbetreuung auch dann nicht sichergestellt werden, dürfte in der Regel ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers bestehen, da die Leistungserfüllung unzumutbar sein dürfte (§ 275 Abs. 3 BGB). D. h. in diesen Fällen wird der Arbeitnehmer von der Pflicht der Leistungserbringung frei; es ist nicht zwingend erforderlich, Urlaub zu nehmen.

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

Doch wie sieht es mit dem Geld aus – habe ich ein Recht darauf, weiterhin bezahlt zu werden?
Auch hierzu äußert sich das BAMS:

Zu beachten ist jedoch, dass bei einem Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers aus persönlichen Verhinderungsgründen nur unter engen Voraussetzungen ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bestehen kann. Ein solcher Entgeltanspruch kann sich aus § 616 BGB für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ergeben. Zudem kann der Anspruch aus § 616 BGB durch arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen eingeschränkt oder sogar vollständig ausgeschlossen sein.

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

Und was heißt das jetzt konkret? Das bedeutet, wenn das Leistungsverweigerungsrecht greift, kannst du der Arbeit für einige Tage fernbleiben, um dein Kind zu betreuen – ohne Urlaub nehmen zu müssen und dennoch weiterhin bezahlt zu werden. Dennoch lohnt sich zuerst ein Blick in den Arbeitsvertrag, ob es hierfür eine eigene Regelung gibt. Durch arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen kann dieses Recht eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sein.
Auch hier gilt: Sprich in jedem Fall mit deinem Arbeitgeber!

Wenn das Kind erkrankt

Erkrankt dein Kind sogar selbst, ist die Sache deutlich klarer. Und das unabhängig von der Krankheit – das kann auch eine Erkältung deines Babys sein: Eltern können sich für den Zweck der Betreuung des Kindes freistellen lassen, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Laut Sozialgesetzbuch §45 können das pro Kind und Elternteil bis zu 10 Tage im Jahr sein. Somit können Alleinerziehende pro Kind 20 Tage freigestellt werden. Vorausgesetzt das Kind ist unter 12 Jahre alt. Die genauen Bestimmungen kannst du im Sozialgesetzbuch (SGB §45) nachlesen.

Trotz Coronavirus nicht den Mut verlieren!

Und nun ist vielleicht schon einer der befürchteten Fälle bei dir eingetreten: Die Schule oder der Kindergarten bleiben geschlossen, dein Kind ist krank oder euer Haushalt wurde in die häusliche Quarantäne verbannt. Was soll jetzt passieren?
Keine Angst, wir werden jetzt nicht auf die verrückten Hamsterkäufe eingehen, aber wir wollen dir etwas wichtiges sagen:
Verliere nicht deinen Mut und verfalle nicht in Panik! Das hilft weder dir, noch deinen Angehörigen. Drohst du wegen der aktuellen Situation möglicherweise deinen Job zu verlieren, dann ist das bitter, aber kein Weltuntergang!
Wichtig ist die Gesundheit deiner Familie! Setze alles daran, dass ihr die schwierige Zeit zusammen, möglichst entspannt und gelassen, durchsteht.
Viele Menschen schwören in einer solchen Situation auf ein positives Mindset! Klar, das macht dich im Falle einer Erkrankung auch nicht gesund, doch bleibst du positiv, lässt sich das ganze zumindest besser ertragen. Findest du nicht auch?

Wegen Coronavirus mit dem Kind zu Hause bleiben

Seid ihr nun zu Hause und seid nicht oder nur leicht erkrankt, dann nutzt die Zeit doch für euch. Auch für Papas, die ja häufig berufsbedingt seltener zu Hause sind, gibt es eine „Zwangspause„, die nicht unbedingt schlecht für euch sein muss.
Gestaltet euch die Zeit zu Hause unbedingt so angenehm wie möglich. So irrwitzig das klingt: Für Kinder kann eine solche Ausnahmesituation mitunter ziemlich spannend sein.
Für den Fall eurer Zwangspause, haben wir etliche Beschäftigungsvorschläge für euch mit euren Kindern.
Aber vergiss nicht: Auch Langeweile bei Kindern hat seine Vorteile, denn sie beflügelt die Fantasie und stärkt die Fähigkeit beim Kind Probleme auf eigene Faust zu lösen!
Ein Klassiker, der immer geht: Bücher, Bücher und nochmals Bücher! Lies doch mal wieder mit deinem Kind oder lass es selbst (vor-)lesen!
Noch mehr Ideen gefällig?

Aktivitäten mit Kleinkindern:

  • Wann habt ihr das letzte Mal eine tolle Kostümparty veranstaltet? Kinder lieben das!
  • Spiele für Kleinkinder
  • Gemeinsam mit deinem Kleinkind beschäftigen
  • Unter bestimmten Umständen können auch digitale Medien drin sein
  • oder malt doch mal wieder zusammen oder lass dein Kind dir schöne Bilder malen
  • Zusammen lernen: Das geht ganz spielerisch und ist sinnvoll!

Aktivitäten mit Kindern ab 4 Jahren:

Aktivitäten mit Kindern ab 6 Jahren:

  • Pack die Karten und die Brettspiele auf den Tisch!
  • Auch hier kann eine Fernsehpause zusammen nicht schaden – Zeit für tolle Kinderfilme!
  • Auch hier gehen Basteln, Malen und gemeinsam Werken
  • Lego und Co.: Baut was das Zeug hält – Vielleicht eine ganze Baustein-Stadt im Kinderzimmer?

Aktivitäten mit Kindern ab 10 Jahren:

Hier wird es wahrscheinlich inzwischen einfacher – größere Kinder schätzen die Alleinbeschäftigung inzwischen sehr. Für den Fall, dass du dennoch Vorschläge brauchst:

Sonderfall Jugendliche

Deine Kinder sind bereits Teenager? Toll! Im Alter zwischen 12 und 18 wollen sie sowieso häufig ihr eigenes Ding machen. Also lass ihnen auch in dieser besonderen Situation ihre Freiheiten (im Falle der Quarantäne dann natürlich nur innerhalb der eigenen 4 Wände). Aber irgendwann ist auch mal ein Jugendlicher verzweifelt und bittet um Beschäftigung mit den Eltern ?
Es gibt tolle Gesellschaftsspiele für Jugendliche und Erwachsene!

Bild von spielender Familie
Die Zeit sinnvoll gestalten: Müsst ihr zu Hause bleiben, bietet ein Brettspiel willkommene Abwechslung! | Foto: © AdobeStock_88051912

Was zum Coronavirus noch zu sagen bleibt

Bei allem, was gerade so berichtet wird, behält man kaum noch den Überblick. Die Berichterstattung scheint über nichts anderes mehr zu berichten. Auch in unserer Papa-Gruppe „Nur für Papas | Die Papa-Gruppe by papa.de“ kommen wir mit dem Moderieren kaum hinterher ?
Gerade, wer sich viel in den Sozialen Medien herumtreibt, läuft schnell Gefahr in einer „Coronavirus-Blase“ gefangen gehalten zu werden.
Es wird natürlich weiterhin Menschen geben, die maßlos überreagieren, Hamsterkäufe tätigen und wegen eines Schnupfen in die Notaufnahme rennen. Auch die anderen Extremen werden sich immer wieder mit Beschwichtigungen und erschreckender Ignoranz zu Wort melden.
Wir glauben, dass der gesunde Mittelweg die beste Lösung ist, mit dieser Situation umzugehen: Die gegenwärtige Lage ernst nehmen – Respekt statt Hysterie – jedoch weder die Pandemie herunterzuspielen noch sie zu überdramatisieren. Panik oder Ignoranz bringen uns nicht weiter.
Wir sollten uns dieser Herausforderung erwachsen und gesittet stellen. Denn wir sind abhängig von den Informationen, die uns vorliegen und müssen anhand dessen entscheiden – für unser Wohl und das unserer Familie! Und das bedeutet, die Ratschläge und Empfehlungen der Experten ernst zu nehmen.
Wir wünschen euch und euren Familien, und natürlich auch uns selbst, dass wir alle zusammen diese Krise meistern werden!
Bleibt gesund und bleibt tapfer!