Wie sinnvoll sind Handys im Unterricht?

Ganz egal, wie man selbst zum Thema Smartphone steht – die Kids erhalten immer früher ihr erstes Mobiltelefon, das dann zum wichtigsten Begleiter überhaupt wird. Das Handy ist immer und überall dabei. Sogar in der Schule.

Für die meisten Lehrer sind Handys im Unterricht ein Problem, weshalb es oft dazu kommt, dass Lehrkräfte kurzerhand die Smartphones der Schüler konfiszieren und so lange einbehalten, bis ein Erziehungsberechtigter das beschlagnahmte Mobiltelefon in der Schule abholt.

Ist das eigentlich erlaubt? Und sind Handys in der Schule grundsätzlich als Störfaktoren anzusehen? Wir haben uns informiert und interessante Fakten zum Thema Handys im Unterricht gefunden.

Familie zieht vor Gericht: Demütigung & Ehrverletzung

Die Beschlagnahmung von Handys durch Lehrkräfte beschäftigt immer häufiger deutsche Gerichte. So gerade wieder geschehen. Am Freitag, den 29. Mai 2015 wurde in der 9. Klasse einer Berliner Sekundarschule ein Schülerhandy durch den Klassenlehrer eingezogen. Der Schüler hatte – nach Ansicht des Lehrers – damit den Unterricht gestört. Der Schulleiter verweigerte die Herausgabe des eingezogenen Handys noch vor dem Wochenende.

Erst am darauffolgenden Montag wurde das Mobiltelefon an die Mutter des Schülers ausgehändigt. Die Familie zog vor Gericht, da sie die Auffassung vertrat, die Beschlagnahme des Handys sowie das Verweigern der Herausgabe am Ende des Schultages sei rechtswidrig. Der Schüler sei außerdem gedemütigt und in seiner Ehre verletzt worden.

Am 4. April 2017 wies die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts die Klage der Familie als unzulässig zurück (AZ: VG 3 K 797.15). Da zwischenzeitlich der Schüler die Schule gewechselt habe, bestehe keine Gefahr, dass es zu einer Wiederholung käme. Eine fortsetzende etwaige Diskriminierung sei also nicht mehr zu erwarten. Interessanter ist jedoch die gerichtliche Feststellung, dass die Beschlagnahmung des Handys auch über das Wochenende kein Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht sei und dass es keine unzumutbare Beeinträchtigung der Grundrechte des Schülers darstelle, wenn er abrupt nicht mehr erreichbar sei.

(Quelle: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.591798.php)

Stören Handys im Unterricht wirklich?

Schüler sollen sich auf den Unterricht und den Vortrag des Lehrers konzentrieren. Das kann nicht gelingen, wenn an allen Schülerpulten diverse Klingeltöne, Signaltöne oder das Vibrieren auf der Schulbank auf eingehende WhatsApp-Nachrichten hinweisen oder gar während des Unterrichts jeder dritte Schüler am Telefonieren oder Zocken ist.

Dass ein Smartphone allerdings auch eine Bereicherung im Schulunterricht sein kann, davon ist die Gesamtschule Xanten Sonsbeck (NRW) überzeugt, wie man auf sparhandy.de (Quelle: https://www.sparhandy.de/handy-kaufen/info/unterricht/) nachlesen kann. Schüler können dort nämlich tatsächlich ihre Handys auch während dem Unterricht sinnvoll nutzen, wenn beispielsweise Fakten schnell recherchiert oder Vokabeln nachgeschlagen werden müssen.

Das lässt sich einerseits mit dem Smartphone ruckzuck erledigen. Andererseits kann der Einzug des geliebten Smartphones aber auch den langweiligen und oftmals Brot-trockenen Unterricht für die Kids interessanter gestalten. Schulleiterin Regina Schneider sei überzeugt, dass Handys mit Internetfunktion das selbständige Lernen der Schüler fördere. Allerdings unterliegt auch an der Xantener Gesamtschule die Verwendung des Handys im Unterricht strengen Auflegen; auf dem Pausenhof ist die Handynutzung dort nicht erlaubt.

Rechtliche Situation: Handys in der Schule – was ist erlaubt?

Kinder dürfen ihre Handys zur Schule mitbringen. Die Schule darf dies nicht verbieten, wohl aber die Nutzung des Handys. In welcher Form die Handynutzung an einer Schule erlaubt bzw. verboten ist, ergibt sich aus der Schulordnung des entsprechenden Bundeslandes. So ist beispielsweise in Bayern das Mitbringen des Mobiltelefone in die Schule statthaft, jedoch müssen Smartphone und Tastenhandys auf dem Schulhof sowie im Schulgebäude ausgeschaltet sein.

Dürfen Lehrer Handys beschlagnahmen?

Das Mobiltelefon ist Eigentum des Schülers, so dass die Wegnahme des Handys durchaus eine rechtliche Angelegenheit darstellt, die nicht unproblematisch ist. Verstößt ein Schüler gegen die Handy-Regeln der Schule bzw. gegen die Schulordnung des Bundeslandes, sind Lehrer dazu berechtigt, das Mobiltelefon des Schülers einzusammeln.

Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn der Schüler oder die Schülerin mit dem Handy den Unterricht stört oder aufgrund der Handynutzung während des Unterrichts diesem nicht folgen kann. Auch, wenn es die Schulordnung grundsätzlich ermöglicht, in den Pausen eingeschaltete Handys zu verbieten, lassen viele Schulen den Schülern in den Pausenzeiten mehr Freiraum und die meisten Lehrer verzichten auf die Beschlagnahmung des Handys, solange die Schüler nicht dabei erwischt werden, dass sie Unfug treiben.

Wie lange dürfen Lehrer das Handy des Schülers behalten?

Dr. Matthias Ruckdäschel vom Deutschen Anwaltverein DAV teilt der Website anwaltauskunft.de mit, dass man beim Verstoß gegen das Einschaltverbot davon ausgehen kann, dass die Lehrkraft zwar beschlagnahmen darf, aber das Handy am selben Tag aushändigen muss. Es gelte stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Dem Lehrer ist es aus pädagogischen Zwecken erlaubt, das Handy abzunehmen, aber er darf es nicht so lange behalten, wie es ihm beliebt. Außerdem ist es dem Lehrer nicht erlaubt, sich Zugang zu den Inhalten zu verschaffen, die auf dem Handy gespeichert sind. Dies stelle einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schülers dar.

(Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/bildung-forschung/939/handy-in-der-schule-was-ist-erlaubt/)

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