Kaum ein anderes Thema erhitzt nach einer Trennung derart die Gemüter, wie das Sorgerecht für die Kinder. Zwar ist es mittlerweile üblich, dass sich die Eltern nach einem Beziehungsende das Sorgerecht teilen, dennoch gibt es unzählige Fragen rund um das Sorgerecht, die wie dir in diesem Beitrag erklären möchten.
Verheiratete Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht
Nach der Scheidung haben Mutter und Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Dieses beinhaltet die Rechte und Pflichten der Eltern sich um die Erziehung und die Pflege ihrer Kinder zu kümmern, aber auch Bestimmungen zum Aufenthalt und der medizinischen Betreuung des Nachwuchses treffen zu können.
Etwas anders sieht es bei unverheirateten Elternpaaren aus. Hier hat automatisch die Mutter nach der Geburt das Sorgerecht, es sei denn, beide Elternteile haben vor oder nach der Geburt per Sorgeerklärung das gemeinsame Sorgerecht eintragen lassen. Eine solche Erklärung kann vom Jugendamt oder einem Notar durchgeführt werden.
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Besserstellung der nichtverheirateten Väter 2013
Bis 2013 hatten es unverheiratete Väter sehr schwer das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht für ihre Kinder zu beantragen. Seither können Väter nun auch gegen den Willen der Kindsmutter das Sorgerecht für ihre Kinder beantragen. Kann die Mutter nicht überzeugende Begründungen aufzeigen, die gegen die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts sprechen, entscheidet das Familiengericht. Dies gilt auch, wenn die Mutter die gesetzlich vorgegebenen Fristen verstreichen lässt.
Eine gescheiterte Beziehung zur Mutter deines Kindes ist nicht das Ende deines Papa-Daseins! | Bild: © AdobeStock_287437008
Muss ich meine Ex-Partnerin bei jeder Kleinigkeit um Erlaubnis bitten?
Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, müssen beide Elternteile bestimmte Dinge gemeinsam entscheiden. Schwere medizinische Eingriffe oder die Schul- bzw. Kindergartenwahl sind ebenso gemeinsam zu erlauben wie die Ausübung der Religion oder ein Umzug in eine andere Stadt. Kleinere Dinge des täglichen Lebens können aber von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, eigenständig getroffen werden. Dein Kind hat einen Schnupfen und muss zu Arzt?
Kein Problem. Hier muss der andere Elternteil nicht zustimmen. Ebenso wenig hat er Einfluss auf euren Tagesablauf wie Zubettgeh-Zeiten oder Essgewohnheiten. Allerdings ist es ratsam – um des lieben Frieden Willen – dass ihr euch in solchen Dingen einig seid. Denn Stress unter den Eltern ist für die Kinder einerseits nicht schön, zum anderen kann es euch schneller, als euch lieb ist, passieren, dass der Nachwuchs euch gegeneinander ausspielt.
Etwas anders sieht es bei dem sogenannten Wechselmodell aus. Hier hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei euch beiden und so müssen auch die kleinen Dinge des Alltags von beiden Elternteilen gemeinsam entschieden werden.
Alleiniges Sorgerecht beantragen
Du bist mit der elterlichen Leistung deiner Ex-Partnerin nicht zufrieden oder bist in Sorge um das Wohl deines Kindes? Dann hast Du die Möglichkeit das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Sicherlich wird dir ein Familiengericht dieses nicht zusprechen, wenn ihr euch über den Zuckerkonsum eures Kindes nicht einig werden könnt. Hast du aber das Gefühl, dass dein Kind körperlich oder psychisch misshandelt wird, also das Kindeswohl stark bedroht ist, stehen deine Chancen nicht unbedingt schlecht, das alleinige Sorgerecht zugesprochen zu bekommen.
Allerdings ist dieser Weg sehr steinig und führt grundsätzlich über einen Anwalt oder das Jugendamt. Unzählige Gutachten werden erstellt und Befragungen werden durchgeführt. Bitte beachte bei allein Streitigkeiten um das Sorgerecht: Nicht dein Ego ist es, was in diesem Fall im Vordergrund steht. Dann bist auch du als Elternteil nicht geeignet die alleinige Sorge zu tragen. Das Kindeswohl sollten bei allen deinen Entscheidungen und Maßnahmen im absoluten Fokus stehen!
Bei allen Streitigkeiten um das Sorgerecht, behaltet stets das Wohl eures Kindes und nicht das eurige im Blick! | Bild: © AdobeStock_249464837