Führerschein mit 17

Sobald dein Kind sich dem Erwachsenenalter nähert, steht das Thema Führerschein machen an. Anders als unsere Generation können Jugendliche inzwischen bereits den Führerschein mit 17 machen und dürfen somit auch schon als Minderjährige selbständig Auto fahren. Rund um die Fahrerlaubnis junger Menschen gibt es viele Neuerungen, über die wir mit diesem Ratgeber sprechen wollen.

Allgemeine Informationen zum Führerschein

Ab dem 3. Mai 1909 besteht deutschlandweit Führerscheinpflicht. Es gibt diverse Führerscheinklassen, die jeweils individuell zum Fahren bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen berechtigen. Jugendliche können die reguläre Fahrerlaubnis PKW-Führerschein Klasse B ab 18 Jahre erhalten oder bereits ab dem Alter von 16,5 Jahren den PKW-Führerschein BF17 machen.

Was ist BF17?

Das Kürzel BF17 steht für ‘Begleitetes Fahren ab 17 Jahre’ und kommt einem eingeschränkten Führerschein gleich, der unter besonderen Umständen das Führen eines PKW bereits Minderjährigen ab 17 Jahren erlaubt.

Der Führerschein auf Probe wurde – nach einem ähnlichen Modellversuch in Niedersachen – im Jahre 2011 eingeführt, ermöglicht Jugendlichen eine frühe Mobilität, gleichzeitig wird durch die Auflagen ein Sicherheitsnetz eingebaut, um jugendliche Fahranfänger zu sicheren und verantwortungsbewussten Autofahrern zu erziehen.

Welche Regeln beim Begleiteten Fahren ab 17?

Jugendliche müssen das Begleitete Fahren ab 17 beantragen. Jeder minderjährige Bewerber muss dennoch die Fahrschule besuchen, eine theoretische sowie eine praktische Prüfung absolvieren und bestehen.

[success]Frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann die Theorieprüfung gemacht werden.
Frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann die Praxisprüfung gemacht werden.[/success]

Wird die praktische Prüfung vor dem 17. Geburtstag erfolgreich absolviert, erhält der Fahrschüler eine Prüfbescheinigung (nicht zu verwechseln mit der Prüfungsbescheinigung!). Die Prüfbescheinigung stellt keine Fahrerlaubnis dar, sondern bestätigt lediglich das Bestehen der Fahrprüfung und legitimiert den Jugendlichen, ab dem 17. Geburtstag die Prüfungsbescheinigung bei der Verkehrsbehörde abzuholen.

Erst am Tag des 17. Geburtstags kann der Teenager sich nach Bestehen der praktischen Fahrprüfung also die Prüfungsbescheinigung aushändigen lassen, die ihn zum Fahren mit dem PKW ermächtigt. Die Prüfungsbescheinigung wird in Form eines rosafarbenen DIN A5 Dokuments ausgehändigt und ermächtigt zum Autofahren auf bundesweiten Straßen.

Bedingungen zum Autofahren mit 17

Mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung darf der Fahranfänger ausschließlich in Begleitung das Fahrzeug steuern. Hierbei spricht man vom Begleiteten Fahren ab 17 (BF17).

Jedoch darf nicht jede x-beliebige Person den jungen Autofahrer begleiten, sondern ausschließlich zuvor angemeldete Erwachsene dürfen als Begleitperson fungieren und müssen zwingend in die Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.
Die eingeschränkte Fahrerlaubnis enthält kein Lichtbild des Inhabers, so dass neben dem Führerschein ab 17 auch ein Lichtbildausweis mitzuführen ist.

Die Bedingungen an Begleitpersonen bei BF17

Nicht nur an den Führerscheinneuling werden umfangreiche Bedingungen gestellt, sondern auch an die Begleitpersonen. Der junge Fahrschüler kann so viele Begleitpersonen benennen, wie er möchte; der Gesetzgeber erkennt jedoch nur die Personen als zulässige Begleitung an, die tatsächlich in der Fahrerlaubnis aufgeführt sind.

Wer darf Begleiter bzw. Begleiterin sein?

Grundsätzlich kommt jede volljährige Person (Vater, Mutter, Großeltern, Arbeitskollegen usw.) als Begleitung des Fahranfängers in Betracht, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und nachfolgende Bedingungen vollumfänglich erfüllt:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre den Führerschein Klasse B besitzt
  • höchstens 1 Punkt in Flensburg hat

Die Begleitperson darf während den Fahrten keinesfalls die 0,5 Promille-Grenze erreichen und darf ebenfalls nicht unter Einfluss anderer Rauschmittel stehen. Für die jungen Autofahrer gilt ein grundsätzliches Alkoholverbot in der zweijährigen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Gleiches gilt für auch für andere Rauschmittel.
Fahrbegleiter werden zwar einer Überprüfung unterzogen (darauf gehen wir bei den Kosten näher ein), jedoch müssen sie darüber hinaus keine gesonderten Prüfungen absolvieren. Sie können jedoch freiwillig an einer Informationsveranstaltung bei einer Fahrschule teilnehmen.

Verstöße gegen die Auflagen bei BF17

Der Führerschein mit 17 stellt eine Sondererlaubnis neben dem regulären Führerschein ab 18 dar. Verstöße werden konsequent und hart geahndet: Widerruf der Fahrerlaubnis! Wird der Fahranfänger dabei erwischt, dass er ohne eingetragene Begleitperson Auto fährt, wird die Fahrerlaubnis widerrufen und die Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird an die Bedingung geknüpft, dass zuerst ein Aufbauseminar absolviert werden muss.

Neben dem Widerruf wird ein Bußgeld verhängt. Außerdem gibt es einen Punk in der Flensburger Verkehrssünderkartei und die Probezeit wird verlängert. Diese drakonischen Strafen beziehen sich jedoch auf schwerwiegende Zuwiderhandlungen bzw. auf die Ansammlung zweier weniger schwerwiegender Zuwiderhandlungen. Als schwerwiegend wird das Fahren ohne Begleitperson gewertet.

Bei einem einzelnen, weniger schweren Vergehen kann es bei einer Verwarnung bleiben. Bei Wiederholungen oder nach Absolvierung eines Aufbauseminars kann die verkehrspsychologische Beratung zur Auflage gemacht werden.

Weitere Informationen rund um das Begleitete Fahren (BF17) und Folgen bei Zuwiderhandlung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter diesem Link bereitgestellt.

Führerscheinklasse B, AM und L

Minderjährige Jugendliche erwerben mit dem Führerschein Klasse B gleichzeitig auch die Führerscheinklassen AM und L. Mit der Klasse AM dürfen Jugendliche ab 16 Jahren zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Roller) sowie drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge steuern, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.

Bei Elektromotoren wird auf die Nenndauerleistung von maximal 4 KW beschränkt, bei Verbrennungsmotoren auf einen Hubraum von maximal 50 cm³. Klasse L erlaubt das Fahren ab 16 und bezieht sich auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximaler Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sowie bei Gabelstaplern, Arbeitsmaschinen und anderen Flurförderzeugen mit Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Da die beiden Klassen AM und L bereits ab 16 Jahren gemacht werden können, dürfen Fahrzeuge, dieser beiden Klassen ohne Begleitperson gefahren werden – auch bei BF17.

Der 18. Geburtstag: Der “richtige” Führerschein

Mit Eintritt in die Volljährigkeit darf der Fahranfänger bei der Verkehrsbehörde die Prüfungsbescheinigung gegen den regulären Führerschein in Kartenformat (Kartenführerschein) austauschen. Außerdem wird der Fahrneuling von der Auflage “Begleitetes Fahren” befreit und darf sich ab sofort alleine hinter das Steuer setzen.

Probezeit bei BF17

Fahranfänger haben eine gesetzliche Probezeit von 2 Jahren. Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung und endet nach dem Ablauf der 2-jährigen Probezeit. Auch das Aushändigen des Kartenführerscheins ändert daran nichts.

Anmeldung zum Führerschein mit 17?

Um den Führerschein mit 17 zu machen, müssen sich die Jugendlichen ganz normal wie volljährige Fahrschüler bei der Fahrschule anmelden. Minderjährige Fahrschüler müssen in der Fahrschule die gleichen Bedingungen erfüllen, wie auch die Volljährigen.

Was kostet der Führerschein BF17?

Die Kosten für die Fahrerlaubnis für minderjährige Fahrer setzt sich aus diversen Einzelposten zusammen, die sich teilweise stark von den Führerscheinkosten bei Fahrschülern ab 18 unterscheiden, aber letztlich auch für Jugendliche bezahlbar sind. Papas und Mamas dürfen natürlich ihren Beitrag dazu leisten.

Was kostet die Fahrschule?

Es ist nicht möglich, die genauen Kosten für die Fahrschule sowie den Führerschein zu kalkulieren, da diese von zahlreichen Faktoren abhängig sind und sie sich aus zahlreichen Einzelposten. Bezahlt werden müssen:

Anmeldung in der Fahrschule (Grundgebühr)

  • Theoretische Stunden
  • Praktische Fahrstunden
  • Anmeldung zur theoretischen Prüfung
  • Anmeldung zur praktischen Prüfung
  • Lernmaterial

Hinzu kommen weitere Kostenfaktoren für den Autoführerschein:

  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs für Fahrschüler
  • Gebühren für die Führerscheinstelle
  • Passbilder

Da es in Deutschland keinen gesetzlichen Preiskatalog gibt, schwanken Gebühren sowie Kosten für Anmeldung in der Fahrschule sowie die einzelnen Fahrstunden teilweise massiv. Deutliche Preisunterschiede bei Fahrschulen sind auch regional festzustellen. Im Durchschnitt kostet der Führerschein etwa 1.500 Euro, jedoch kann er auch z. B. in Berlin relativ günstig für etwa 1.100 Euro oder in Bayern für ca. 1.700 Euro gemacht werden, während Fahrschüler in Hamburg durchschnittlich rund 1.300 Euro für die den Autoführerschein einkalkulieren müssen.
Diese Werte stellen allerdings nur grobe Richtwerte dar und können deutlich von den genannten Preisen abweichen. Der ACE schrieb in seiner Pressemitteilung anlässlich des 51. Deutschen Verkehrsgerichtags 2013:

Wer nach theoretischer und praktischer Fahrausbildung die Pkw- Führerscheinprüfung im ersten Anlauf besteht, muss laut ACE heute bereits alles in allem bis zu 1800 Euro zahlen, bei Wiederholungsprüfungen wird es noch kostspieliger.

Quelle: https://www.ace.de/fileadmin/user_uploads/Ratgeber/Dokumente/Führerschein/VGT2013_AK_VII_Fahrausbildung_modernisieren.pdf

Praktische Fahrstunden größter Kostenfaktor

Fahrschulen legen die Preise für die praktischen Fahrstunden selbst fest. Fahrschule, die eine höhere Grundgebühr veranschlagen, sind meist mit den Fahrstunden etwas günstiger – oder die Grundgebühr ist niedriger, dafür kostet jede Fahrstunde mehr. Es lohnt sich, die Preise mehrerer Fahrschulen zu vergleichen. Ein Preisvergleich ist dennoch kaum möglich, da nicht vorhersehbar ist, wie viele Fahrstunden letztlich benötigt werden, um die praktische Fahrprüfung zu bestehen. Wird die Prüfung nicht auf Anhieb geschafft, müssen Zusatzkosten für weitere Fahrstunden und die zweite Fahrprüfung einkalkuliert werden.

Einige Fahrschulen kalkulieren Mehrkosten ein, wenn Fahrschüler durchfallen. Durchgefallene Schüler müssen dann für den zweiten Prüfungsversuch nichts extra bezahlen. Dies kann sich rentieren, falls der Jugendliche unsicher ist und dann tatsächlich durchfällt. Beim Bestehen der Fahrprüfung im ersten Prüfungstermin rentiert sich dieses Sicherheitspaket in der Regel nicht.

Im Jahr 2010 fielen 30,8 % bei der theoretischen Erstprüfung durch; 32,3 % bei der praktischen Erstprüfung.
Die Durchfallquote der Wiederholungsprüflinge lag im selben Jahr bei der theoretischen Wiederholungsprüfung bei 46,1 %, bei der praktischen Wiederholungsprüfung bei 36,9 %.

Kosten für das Begleitete Fahren

Für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 7,70 € erhoben. Zudem wird eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister eingeholt, was mit 3,30 € berechnet wird.

Kosten für Begleitpersonen

Für die Überprüfung der Begleitperson für das Begleitete Fahren werden pro Person zwischen 1,50 und 10 € in Rechnung gestellt.

Kosten für  Kartenführerschein AM und L

Auf Wunsch und Antrag kann der Jugendliche einen separaten Kartenführerschein für  Klasse AM und Klasse L beantragen. Hierbei entstehen Kosten in Höhe von ca. 10 Euro.

Wie viele Pflichtstunden bei Führerschein Klasse B?

Hier unterteilt der Gesetzgeber die Anforderungen an die Ausbildung in Theorie und Praxis.

Führerschein Klasse B Pflichtstunden Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Führerscheinklasse B Pflichtstunden Praxis

12 Sonderstunden, die sich wie folgt aufteilen:

  • 5 Überland-Fahrten
  • 4 Autobahn-Fahrten
  • 3 Nachtfahrten bei Dunkelheit

Führerschein mit 17 oder 18 Jahren machen?

Eltern und Jugendlichen stellt sich natürlich die Frage, welche Vorteile und Nachteile es mit sich bringt, den Führerschein mit 17 oder 18 Jahren zu machen. Aus Sicht der Jugendlichen ist der reguläre Führerschein ab 18 die bessere Wahl, da Jungen und Mädchen sofort ohne Aufsichtsperson Autofahren dürfen. Gerade Fahranfänger sind im Straßenverkehr besonders hochgefährdet, weshalb die Auflagen beim Führerschein mit 17 Jahren durchaus von Vorteil sind.

Die jugendlichen Autofahrer haben bei jeder Autofahrt die Möglichkeit, die Begleitperson zu fragen. Darüber hinaus übernimmt der erwachsene Beifahrer eine Kontrollfunktion und kann wertvolle Tipps geben und beim vorausschauenden Fahren unterstützten. Dies sind wichtige Hilfestellungen, die der Fahrpraxis der Fahranfänger zugute kommen.

Ein paar Fakten über Fahranfänger aus dem Jahr 2011 (Quelle ACE):

  • 16,4 % der Unfälle mit Personenschaden wurden durch Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren verursacht.
  • Bei 19,5 % aller Unfälle mit Personenschaden waren Fahrer im Alter von 18 bis 25 Jahren beteiligt.
    Bei 23 % aller Unfälle, bei denen als Hauptverursacher der PKW-Fahrer verantwortlich war, lag das Alter des Fahrers zwischen 18 und 25 Jahren.
  • Bei 71,3 % der Unfälle, in die ein 18- bis 25-jähriger Autofahrer beteiligt war, war der junge Fahrer schuld.
  • 26,3 % der im Straßenverkehr tödlich verunglückten PKW Benutzer gehörten der Altersgruppe 18 bis 25 an.

Immer mehr Heranwachsende entscheiden sich für das Begleitete Fahren (BF17) und somit auch für den Führerschein mit 17. Der frühe Führerschein geht zwar einher mit etwas höheren Kosten, doch die fallen angesichts der Gesamtkosten für die Fahrerlaubnis kaum ins Gewicht.

Dein Vorteil als Papa des Führerscheinneulings bei BF 17

Als Vater hast du die Gewissheit, dass du dein Kind noch ein Jahr lang unter deinen Fittichen hast, was das Autofahren anbelangt. In diesem einen Jahr bieten sich euch viele Fahrgelegenheiten, bei denen du deinen Sohn / deine Tochter dabei unterstützen kannst, Fahrpraxis und somit auch Fahrsicherheit zu erlangen.

So kannst du mit deinem Nachwuchs schwierige Situationen (Einparken, Anfahren am Berg, Nachtfahrten, Fahren bei Nässe, Glätte und Schnee) trainieren und seine Fähigkeiten gemeinsam mit ihm verbessern. Zudem stellst du im ersten Jahr sicher, dass dein Kind nicht unter Alkoholeinfluss fährt, keine waghalsigen Überholmanöver fabriziert oder sonstigen Unfug treibt und du schärfst das Bewusstsein deines Kindes, fremd- und eigenverantwortlich mit der Teilnahme im Straßenverkehr umzugehen. Abgesehen davon macht es ja auch Spaß, sich als Beifahrer durch die Gegend kutschen zu lassen und dabei das eigene Fahrerwissen zum Besten zu geben.

Der Automobilclub bietet das ADAC Junge Fahrer-Training an, das für BF 17 Teilnehmer nur mit Begleitperson angeboten wird.

Wie findet man die beste Fahrschule?

Ob Fahrschüler bei der Theorie oder der praktischen Fahrprüfung durchfallen, hängt mitunter auch vom Fahrlehrer sowie von der Fahrschule ab. Die Wahl des Fahrlehrers entscheidet also mit, wie viel der Führerschein letztlich kostet. Seid ihr auf der Suche nach einer guten Fahrschule, holt euch Empfehlungen ein. Fragt im Freundeskreis und Bekanntenkreis, welche Erfahrungen dort gemacht wurden.

Achtet auch in eurer Wohngegend auf vorbeifahrende Fahrschulautos. Sitzt der Fahrlehrer gelangweilt als Beifahrer neben dem Fahrschüler oder telefoniert bzw. schläft der Fahrlehrer, kann dies ein Indiz darauf sein, dass der Fahrschullehrer keine Lust hat, seinem Schüler etwas beizubringen. Dementsprechend hoch kann dann die Durchfallquote sein.

Schaut abends einfach mal in der Fahrschule vorbei, wenn dort gerade der Theorieunterricht läuft. Sind die Führerscheinaspiranten mit Begeisterung dabei und wirkt der Fahrschullehrer leidenschaftlich? Dann macht dies einen guten Eindruck und ihr könnt davon ausgehen, dass der Fahrschullehrer sehr engagiert ist, seine Schüler optimal auf die Prüfungen vorzubereiten. Fragt nach, ob der Jugendliche einer Theoriestunde beiwohnen darf, bevor die Anmeldung erfolgt.

Wie kannst du deinem Kind bei den Prüfungsvorbereitungen helfen?

Als Vater kannst du deinem Kind dabei helfen, den Führerschein zu bestehen. Pauke mit ihm die Fragebögen für die Theorie durch. Das pimpt auch dein eigenes Theoriewissen. Wenn du mit dem Auto unterwegs bist, nimm deinen Teenager mit und erkläre ihm während der Fahrt

  • worauf du achtest
  • warum du wann den Blinker setzt
  • wo die Gefahren im Straßenverkehr liegen
  • die Bedeutungen der Straßenschilder
  • wie du richtig einparkst
  • usw.

Dann wirst du mit deinem Kind auch diesen spannenden Lebensabschnitt bewerkstelligen und schon bald fährt dein Junge oder dein Mädchen Auto und einmal mehr wird dir bewusst, wie schnell die Kindheit vorbei ist und wie groß dein Nachwuchs schon ist.

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1 Kommentar

  1. Die Möglichkeit, den Führerschein bereits mit 17 zu machen, bietet jungen Menschen eine tolle Chance, früh Verantwortung zu übernehmen. Die Fahrprüfung kann dabei natürlich eine Herausforderung sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und Einstellung ist es gut machbar. Wichtig ist vor allem, die Nerven zu bewahren und sich nicht durch die Anwesenheit des Prüfers verunsichern zu lassen. Bleibt ruhig, konzentriert euch auf das Fahren und denkt daran: Übung macht den Meister!

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