Unbezahlter Gastartikel | Vor einiger Zeit hatte ich auf einer Veranstaltung das Vergnügen Herrn Thomas Eckhardt kennenzulernen. Wie sich herausstellte, verfügt er über eine umfangreiche Expertise in Sachen (Bau-)Finanzen und so kamen wir ins Gespräch. Dabei erzählte er mir vom Baukindergeld und welche Möglichkeiten Väter (und natürlich Mütter) damit haben, Zuschüsse fürs Bauen oder das Kaufen zu bekommen.
Und nun habe ich überlegt und recherchiert, wie ich euch das Thema Baukindergeld so greifbar mache, wie er das bei mir tat. 
Dann kam mir die Idee: Warum nicht also den Experten selbst schreiben lassen? ?
Der nachfolgende Artikel stammt von der Bausparkasse Schwäbisch Hall, für die Herr Eckhardt tätig ist.
Wir bekommen für die Veröffentlichung des Artikels kein Geld oder sonstige Zuwendungen. Uns erschien das Thema jedoch so wichtig für Papas und Familien allgemein, dass wir uns sehr freuen, euch die folgenden Infos zur Verfügung stellen zu können:

Mit Baukindergeld Bauen oder Kaufen

Das Baukindergeld vom Staat unterstützt Familien beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wände. Bis zu 12.000 Euro pro Kind sind für Eltern innerhalb von zehn Jahren drin. Was Eltern über die staatliche Förderung wissen müssen, erklärt Baufinanzierungsexperte Thomas Eckardt von der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Das Baukindergeld ist eine staatliche Maßnahme zur Förderung von Wohneigentum. Das Gesetz wurde 2018 eingeführt und läuft zum 31. Dezember 2020 aus. „Das heißt: Nur Familien, die bis 31. Dezember 2020 ihre Baugenehmigung oder ihren Kaufvertrag beim Notar unterzeichnen, können noch Baukindergeld erhalten“, weiß Baufinanzierungsexperte Thomas Eckardt von Schwäbisch Hall.

Bild von Familie im Garten
Wenn der Traum vom Eigenheim Wirklichkeit wird | Foto: © Bausparkasse Schwäbisch Hall

Erster Schritt: Kalkulieren

Bevor Familien Wohneigentum erwerben oder selbst bauen, sollten sie einen Kassensturz machen. Die zentralen Fragen dabei sind: Wie viel Eigenkapital ist vorhanden? Reicht unser Nettoeinkommen für die monatliche Kreditrate? Wie viel Haus können wir uns leisten? „Hier unterstützt ein Berater, der individuell auf die finanzielle Situation und die Wünsche der Familie eingeht“, erklärt Eckardt.

Wer bekommt Baukindergeld?

Einen Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit minderjährigen Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwerben. Zudem darf das zu versteuernde Jahreseinkommen mit einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 15.000 Euro. Maßgeblich für die Gewährung der Förderung sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Tipp: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen finden Eltern am schnellsten auf dem Einkommensteuerbescheid.

Weitere Voraussetzungen sind: Der Antragsteller muss für das im Haushalt lebende minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein oder mit dem Kindergeldberechtigten in einem Haushalt leben. Nach ihrem Einzug in die eigenen vier Wände können Eltern den Antrag online bei der KfW stellen. Der Nachweis erfolgt durch die Meldebescheinigung. Familien haben sechs Monate nach Einzug – oder im Fall des Erwerbs einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit, nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags – Zeit, ihren Antrag zu stellen. „Wichtig ist auch die Frist: Der Anspruch auf Baukindergeld gilt für alle notariell geschlossenen Kaufverträge und Baugenehmigungen, die bis zum 31. Dezember 2020 neu abgeschlossen bzw. erteilt werden“, erläutert der Experte von Schwäbisch Hall.

Nähere Informationen zur Antragstellung, den Bedingungen und den benötigten Nachweisen finden Familien unter: www.kfw.de/baukindergeld

Wie hoch ist die Förderung?

Für jedes Kind erhalten Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr. Die Förderung läuft maximal zehn Jahre. Wird sie über diesen Zeitraum beantragt, so hat die Familie ein Plus von insgesamt 12.000 Euro je Kind.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Das Baukindergeld soll vor allem Familien mit mittlerem Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum helfen. Daher gelten Einkommensgrenzen. Diese Grenzen sind nach der Anzahl der Kinder gestaffelt: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen einer Familie mit einem Kind darf maximal 90.000 Euro betragen. Mit zwei Kindern liegt die Obergrenze des jährlich zu versteuernden Einkommens bei 105.000 Euro, mit drei Kindern bei 120.000 Euro und mit vier Kindern bei 135.000 Euro.

Bauen oder Kaufen: Macht das einen Unterschied beim Zuschuss?

Das Baukindergeld können Eltern sowohl bei einem Neubau, als auch beim Erwerb einer Bestandsimmobilie nutzen. „Ist ein Neubau für die Familie zu teuer, kann das Baukindergeld vielleicht den Kauf einer Bestandsimmobilie ermöglichen“, sagt Eckardt. „Baukindergeld können Familien zudem neben anderen Förderungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Wohn-Riester oder weitere KfW-Fördermittel. Was außer Baukindergeld noch in Frage kommt, lassen sich Familien am besten individuell von einem Berater erklären.“

Wo stellen Eltern ihren Antrag?

Die Beantragung und Auszahlung des Baukindergeldes erfolgt über die KfW-Bank. Anträge können online gestellt werden: www.kfw.de/zuschussportal

Beispiel: So können Familien vom Baukindergeld profitieren

Anna und Florian sind Beamte (Nordrhein-Westfalen). Sie sind Mitte dreißig und haben zwei Kinder, die drei und fünf Jahre alt sind. Wegen ihrer Kinder haben Anna und Florian ihre Arbeitszeit auf jeweils 80 Prozent reduziert. Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen beträgt 76.000 Euro. Außerdem haben die beiden in den letzten Jahren knapp 100.000 Euro Eigenkapital angespart. Anna und Florian liegen deutlich unter der Einkommensgrenze für das Baukindergeld: 90.000 Euro plus 15.000 Euro für das zweite Kind, also 105.000 Euro. Somit steht den Eltern Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr und Kind zu: Für ihre beiden Kinder also 2.400 Euro pro Jahr bzw. 24.000 Euro innerhalb von zehn Jahren.

Bild von Jungs mit Gartenschlauch
Mit eigenem Heim & Garten neue Lebensqualität erfahren | Foto: © Bausparkasse Schwäbisch Hall

Extra-Plus in Bayern

Familien in Bayern erhalten eine Aufstockung des Baukindergelds um zusätzlich bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr (für 10 Jahre, bei Berechtigung). Außerdem fördert Bayern den Erwerb von Wohneigentum mit der Eigenheimzulage. „Dabei handelt es sich um einen einmaligen Festbetrag in Höhe von 10.000 Euro“, so Eckardt. Beantragung, Abwicklung und Auszahlung erfolgt durch die BayernLabo.