Schwanger U 18

Trotz aller Aufklärung und Offenheit kommt es immer wieder dazu, dass Teenager ungeplant und vor allem ungewollt schwanger werden.
Statistisch sind diese Teenager- bzw. Jugendschwangerschaften lt. pro familia in Deutschland zwar eher selten und international sicher beruhigend wenig. Nichtsdestotrotz ist im Falle des Falles eine solche Schwangerschaft immer auch eine Ausnahmesituation und eine mittelgroße Katastrophe für alle Beteiligten – vor allem, da das Thema in unseren Breitengraden mit viel Scham und Unsicherheit behaftet ist.

Definition Teenager-Schwangerschaft

Eine Jugendschwangerschaft (= Teenager-Schwangerschaft) liegt immer dann vor, wenn ein Mädchen im Alter zwischen 15 und 19 Jahren schwanger wird. Mädchen, die schwanger werden und jünger als 15 Jahre alt sind, werden von der Statistik nicht erfasst – sie werden unter dem Begriff Kinderschwangerschaft geführt. Da hierbei vor allem strafrechtlich relevante Gründe entscheidend sind, ist das Thema zumindest in diesem Rahmen nicht einschlägig.

Ursachen für Teenager-Schwangerschaften

Da die überwältigende Mehrzahl der Teenager-Schwangerschaften nicht gewollt ist, stellt sich sowohl aus psychologischer als auch aus pädagogischer Sicht die Frage, wie es zu derartigen Schwangerschaften kommen kann. Untersuchungen und Befragungen haben dabei folgende Hauptgründe gezeigt:

  1. Mangelnde Perspektiven für das eigene Leben und die eigene Zukunft;
  2. Mangel an familiärer Geborgenheit und Liebe;
  3. Geltungsbedürfnis und Wunsch nach Anerkennung;
  4. Unkenntnis und Desinteresse bzgl. geeigneter und sicherer Verhütungsmethoden.

Jede dieser Ursachen kann für sich alleine ausschlaggebend sein; möglich ist aber auch eine Verkettung, die am Ende entscheidend sein kann. Auch Desinteresse oder scheinbar fehlerhafte Anwendung von funktionierenden Verhütungsmitteln kann die eigene Sehnsucht nach Liebe und Anerkennung zum Ausdruck bringen – es ist daher schwierig, in solchen Fällen die komplexen Strukturen genau zu entwirren.
Grundsätzlich ist aber in der Mehrzahl der Fälle von minderjährigen Müttern ein äußerst ungeregeltes soziales Umfeld mit hohem Konfliktpotenzial gegeben. Oft sind auch die nunmehr Großeltern in spe bereits früh zu Eltern geworden. Ein Kind wird hier oft als Möglichkeit angesehen, diese schlechten Bedingungen hinter sich zu lassen.

Rechtliche Einordnung

Minderjährige Mütter haben bis zu ihrer Volljährigkeit keinen Anspruch auf das alleinige Sorgerecht für das Kind. Vielmehr wird in der Zeit bis dahin vom Jugendamt ein Vormund bestellt – dies können auch die Großeltern des neuen Erdenbürgers sein. Ist der Kindsvater bereits volljährig, kann auch er unter bestimmten Voraussetzungen zum Vormund bestellt werden.
Steht die minderjährige Mutter mitten im Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis, ist es gesetzlich nicht zulässig, dieses während der Schwangerschaft oder im anschließenden Mutterschutz zu kündigen. Schülerinnen sind in dieser Zeit vom Unterricht befreit. Andere arbeitsrechtliche Vorschriften gelten auch bei minderjährigen Müttern uneingeschränkt.

Medizinische Einordnung

Minderjährige Mütter zeigen vermehrt die Tendenz zu Frühgeburten und problematischen Schwangerschaftsverläufen. Dies lässt sich vor allem durch die mangelnde biologische Reife erklären, ist aber letztlich nicht vollkommen erforscht.

Kinder von minderjährigen Müttern neigen vermehrt zu auffälligen Verhaltensmustern und zu Lernstörungen. Ihre schulischen Leistungen sind oft beeinträchtigt und es kommt im Verhältnis zu anderen Schülern häufiger zu Schulabbrüchen.

Meine Tochter ist schwanger – was nun? 

Wenn nun tatsächlich der Fall eintreten sollte: Auch der worst case ist weder ein Grund für Schuldzuweisungen noch für Verhörsituationen oder Weltuntergangsszenarien.
Wichtig ist, dass Deine Tochter das Vertrauen hat, zu Dir zu kommen und Ihr in der Lage seid, auch in dieser besonderen Situation zu kommunizieren. Manchmal kann Liebe eben nicht warten und aus welchen Gründen auch immer die Verhütung nicht geklappt hat – Euch steht in jedem Fall professionelle Hilfe zur Verfügung:

Erste Anlaufstelle sind üblicherweise die Beratungsstellen für Schwangere. Diese werden sowohl von öffentlicher als auch von privater Seite angeboten und sind fast immer kostenlos. Beispiele für renommierte Beratungsstellen:

  • pro familia
  • Caritas
  • Arbeiterwohlfahrt
  • Gesundheitsamt
  • kirchliche Einrichtungen
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Donum Vitae.

In allen Beratungsstellen stehen Euch kompetente Mitarbeiterinnen zur Verfügung. Die Schweigepflicht gilt auch hier uneingeschränkt – alle Beraterinnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht, wie sie auch für Ärzte und andere Berufe vorgesehen ist.

Manche Einrichtungen bieten darüber hinaus die Möglichkeit eines anonymen Beratungstelefons – hier lassen sich schon im Vorfeld eines Gesprächs unverbindlich und diskret Vorabinformationen und Handlungsmöglichkeiten erfragen.

Wie auch immer für Euch die ganz persönliche Lösung für diese Situation aussehen mag – es gibt überall Hilfe. Auch finanzielle Unterstützungen sind in unterschiedlicher Art möglich und verfügbar. Jedes Problem hat mindestens eine Lösung: Findet sie gemeinsam! Siehe auch unseren weiteren Ratgeber Teenager Schwangerschaft

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