Absicherung gegen Invalidität bei Kindern

Reicht da nicht auch eine Unfallversicherung? Diese Frage höre ich häufig – die Antwort ist einfach: „leider“ nein!

Hierzu vorab ein Zitat der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

„Kinder sind mit einer Kinderinvaliditätsversicherung viel umfassender abgesichert als bei der häufig abgeschlossenen Kinderunfallversicherung. Sie ist für Familien eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und so bedeutend wie die Berufsunfähigkeit für die Eltern.“

Kinderinvalidität

Was ist denn eigentlich eine Kinderinvaliditätsversicherung?

Invalidität kann auch Kinder treffen. Statistisch ist die Wahrscheinlichkeit mit 1-2% zwar gering – jedoch hilft dies den Betroffenen nicht.

Erleidet dein Nachwuchs eine dauerhafte und schwere Behinderung, ändert sich das Leben der ganzen Familie schlagartig. Abgesehen von den psychischen und physischen Belastungen müssen oft hohe Kosten getragen werden, um dem Kind ein angemessenes Leben sicherzustellen. Eine Kinderinvaliditätsversicherung leistet hier eine monatliche Rente unabhängig davon, ob die Invalidität durch Unfall oder Krankheit eintritt und ist damit das Gegenstück zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Erwachsene.

Bereits ab 25 Euro monatlich ist es möglich, ein Kind finanziell für den Fall einer schweren Invalidität abzusichern. Gute Versicherungsverträge gewährleisten bei einer Invalidität durch Unfall oder Krankheit mindestens 1.000 Euro als lebenslange Rente. Ein Betrag, der angesichts hoher anfallender Kosten und einer später eingeschränkten, beruflichen Laufbahn durchaus angebracht ist.

In welchen Fällen leistet eine Kinderinvaliditätsversicherung eigentlich?

Hier einige Fälle aus der Praxis. Bei den folgenden Schicksalsschlägen konnte die Kinderinvaliditätsversicherung den Betroffenen zumindest finanziell Erleichterung verschaffen:

  • Diabetes mellitus Typ I: Bereits mit 2 Jahren bekam die Familie diese Diagnose. Der Versicherer leistet monatlich 885€.
  • Hirntumor: Im Alter von 5 Jahren wurde bei einem Mädchen ein bösartiger Hirntumor diagnostiziert.
  • Epilepsie: Die Diagnose wurde bereits mit 11 Monaten gestellt! In Folge dieser Erkrankung kann sich der Junge weder aufrichten noch seine Extremitäten anheben. Die Versicherung leistet eine Monatsrente in Höhe von 1.500€ und rechnet mit Gesamtzahlungen von knapp 700.000€.
  • Entwicklungsstörung: Aufgrund eines Hirnschadens entwickelte sich bei dem versicherten Mädchen eine globale Entwicklungsstörung.
  • Krampfleiden: Kurz nach dem ersten Geburtstag ist das versicherte Mädchen an einem Krampfleiden erkrankt. Dies führte zu erheblichen Entwicklungsstörungen. Neben den Krampfanfällen ist die Sprachentwicklung betroffen. Die Versicherung leistet auch hier 1.500€.

Weitere schwere Erkrankungen, welche zu Leistungen aus einer Kinderinvaliditätsversicherung führen können: Nierentumor, Schädel-Hirn-Trauma, Neurodermitis, Schwerhörigkeit, Leukämie, Hyperaktivität, Neuroblastom, etc.

Ab wann kann solch eine Versicherung abgeschlossen werden?

Der Versicherungsschutz ist bei manchen Anbietern schon ab der sechsten Lebenswoche möglich. Eine Option, die unbedingt genutzt werden sollte. Denn sobald der erste Verdacht auf eine Krankheit auftaucht, die eventuell später zur Invalidität führen kann, wird von vielen Versicherern der Versicherungsschutz verwehrt. Auch bei unwahren Angaben zu den Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag kann die Versicherung bei eingetretener Invalidität ihre Leistungen vollständig verweigern oder teilweise kürzen.

Rente oder Einmalzahlung?

Theoretisch wäre im Leistungsfall anstelle einer Rente auch eine hohe Einmalzahlung denkbar. Obwohl diese den Versicherungsbeitrag deutlich senkt, wird sie von den meisten Vorsorgeexperten nicht empfohlen, da eine Schwerbehinderung zumeist regelmäßig anfallende Kosten verursacht, die durch ein monatliches Einkommen besser abgedeckt werden können.

Auch bietet nach unseren Marktuntersuchungen kein Versicherer eine ausreichend hohe Einmalleistung an, welche Invaliditätsrenten von etwa 1.000€ abbilden könnten. Hierfür würden mindestens 300.000€ Grundsumme benötigt. Dabei dürfen die Maximalerstattung bei Vollinvalidität nicht mit der Grundsumme verwechselt werden!

Einige Versicherungen bieten eine Kombination von Einmalzahlung und lebenslanger Rentenzahlung an. Dieses Konzept kann insbesondere hinsichtlich anfänglicher Umbauarbeiten nach Eintritt einer Schwerbehinderung bei einem Kind durchaus sinnvoll sein.

Zusammenfassung von Expertentipps und Beitragsbeispiele:

Lass dir keine Unfallversicherung andrehen! Frage gezielt nach einer Kinderinvaliditätsversicherung!

  • Schließe diese nicht in Kombination mit einem “Sparvertrag” ab. Es gilt Versicherung und Geldanlage zu trennen!
  • Beantrage den Versicherungsschutz so früh wie möglich (6. Woche). Häufiger Grund für Kinderinvalidität sind angeborene Krankheiten, welche oft bei den ersten Untersuchungen festgestellt werden!
  • Der Markt für gute Kinderinvaliditätsversicherung ist sehr überschaubar.
  • Invaliditätspolicen leisten ab 50% Invaliditätsgrad; aus diesem Grund kann eine Kombination mit einer kleinen Unfallversicherung unter Umständen Sinn machen. Unfallschäden sind somit zusätzlich ab 1% Invaliditätsgrad mitversichert.
  • Kinderinvaliditätspolicen sind leider relativ teuer – dennoch rate ich dir von einer kleinen Police mit einer „Mini-Rente“ ab. Diese lösen im Leistungsfall nicht deine finanziellen Probleme und werden unter Umständen auf staatlichen Sozialleistungen angerechnet. Ich sehe seriöse Angebote ab ca. 800€ – 1.000€ und höher. Sofern es für dich finanzierbar ist gerne auch 1.500€.
  • Vorsicht bei günstigen Angeboten mit Einmalleistungen! Grundsummen von min. 300.000€ wären für entsprechenden Rentendarstellungen nötig und diese sind derzeit nicht am Markt erhältlich.

Fazit: Die Unfallversicherung ist keine Alternative!

Nur in sehr seltenen Fällen ist ein Unfall die Ursache für eine schwere Behinderung bei Kindern.

Die Wahrscheinlichkeit hierfür liegt statistisch bei nur 0,6%! (siehe Schwerbehindertenstatistik Statistisches Bundesamt). Entsprechend raten neutrale Quellen wie Verbraucherschutzorganisationen oder die Bundesärztekammer zum Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung (siehe Stiftung Warentest bzw. Finanztest oder Deutsches Ärzteblatt). Eine Unfallversicherung ist somit keine Alternative zur Kinderinvaliditätsversicherung.

Weitere Informationen zur Kinderinvaliditätsversicherung

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1 Kommentar

  1. Vielen Dank für diesen Artikel zur Versicherung gegen Invalidität bei Kindern. Gut zu wissen, dass diese bei gewissen Diagnosen leistet. Ich will mir eine Beratung zur Lebensversicherung einholen und werde dann auch mal nach der hier genannten Versicherung fragen.

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