Vaterschaftstest-Anbieter

Die Durchführung eines Vaterschaftstests ist in der Regel ein einmaliges Ereignis. Bevor man einen Vaterschaftstest benötigt, hat man sich mit der Thematik wahrscheinlich noch nicht näher befasst. Dieser Leitfaden soll dazu beitragen, einen sicheren/seriösen und preiswerten Anbieter zu finden.

Anbieter / Labor

Die Erstellung von Vaterschaftsgutachten ist in Deutschland durch das Gendiagnostikgesetz (GenDG) und die Gendiagnostikkommission (GEKO) geregelt. Hier wird eine Akkreditierung des Labors zwingend vorgeschrieben. Akkreditierungen werden in Deutschland durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle durchgeführt. Hierbei wird von Fachprüfern regelmäßig vor Ort überprüft, ob das erforderliche Fachwissen des Gutachters und des mitarbeitenden Personals vorhanden ist und durch Schulungen und Kongresse auf dem neuesten Stand gehalten wird. Des Weiteren wird überprüft, ob die Analytik korrekt und nach den Vorgaben der Gendiagnostikkommission abgearbeitet wird. Somit wird sichergestellt, dass die Abstammungsgutachten einem Mindeststandard entsprechen.

Worin unterscheiden sich Labore, in denen Abstammungsuntersuchungen durchgeführt werden?

Zum einen in der Schnelligkeit. Labore, die zur Gutachtenerstellung länger als 2 bis 3 Werktage nach Probeneingang brauchen, haben oft wenige Probeneingänge, sodass Sie für eine wirtschaftliche Abarbeitung Proben sammeln müssen. Weitere Unterschiede gibt es im Analyseumfang. Ein Gutachten mit drei Personen sollte ca. 20 untersuchte Systeme enthalten. Für ein 2-Personen-Gutachten (ohne Mutter) sollten um die 30 Systeme eingesetzt werden, um eine zu den 3-Personen-Gutachten (mit Mutter) vergleichbare Aussagekraft zu erzielen. Kommen nahe Verwandte wie z. B. Brüder als Väter infrage, so sollten ebenfalls ca. 30 Systeme verwendet werden, um eine sichere Aussage zu erhalten.

Die GEKO schreibt vor, dass alle Ausschlusskonstellationen (bedeutet: der untersuchte Mann ist nicht der Vater) wiederholt werden müssen. Dies sollte aus einer unabhängigen 2. Probe geschehen. Manche Labore wiederholen aus Kostengründen nur die Analyse aus der gleichen Probe (keine Kosten für 2. DNA-/Erbgut-Isolation, nur ein Tupfer pro Person). Der beste Weg mit der größten Sicherheit ist jedoch die vollständige Wiederholung der Analyse aus einem zweiten Tupfer. Daher sollten in einem Entnahmeset für möglichen Vater, Mutter und Kind 2 Tupfer pro Person, insgesamt also 6 Entnahmetupfer enthalten sein.

Entnahmeset

Dna Test Speichelprobe mit Röhrchen

Um einen Vaterschaftstest durchzuführen, wird neben den eigentlichen Proben (Wangenschleimhautabstriche) auch „Papierkram“ benötigt. Von den Anbietern gibt es in der Regel Entnahmeboxen, die alles Erforderliche enthalten. Diese Entnahmeboxen werden nach Bestellung eines Gutachtens an den Auftraggeber oder die zu benennende Entnahmestelle (z. B. Arztpraxis) versandt.

Bei Zusendung an eine private Adresse sollte die Diskretion gewahrt bleiben, das heißt es soll für den Postboten oder andere Hausbewohner von außen nicht ersichtlich sein, dass hier ein Vaterschaftstest bestellt wurde. Das Papacheck Labor verschickt z. B. seine Entnahmesets unter der Abkürzung PC GmbH (Abkürzung für Papacheck).

Auch sollte ein Entnahmeset nicht zu groß sein, sodass es in einen durchschnittlichen Briefkasten passt und somit nicht von der Postfiliale abgeholt werden muss.

Da die entnommenen Proben durch die neutrale Person an das Labor zurückgeschickt werden müssen, sollte das Entnahmeset so konstruiert sein, dass es zerstörungsfrei zu öffnen ist, damit die Proben darin wieder sicher in das Labor zurückgeschickt werden können. Manche Anbieter wie z. B. Papacheck haben in Ihren Entnahmesets auch Rücksendeaufkleber mit Porto-Übernahme durch das Labor. Man glaubt nicht, wie oft sich die Rücksendung des Entnahmesets mit den Proben verzögert, weil es z. B. in der Arztpraxis, die die Probenentnahme durchgeführt hat, gerade keine entsprechenden Briefmarken gibt.

Ein wichtiger Punkt sind auch die durch das Vaterschaftslabor verwendeten Abstrichtupfer. Billige Abstrichtupfer konservieren die Probe nur so, dass diese nach 2 bis 5 Tagen (abhängig von der Umgebungstemperatur) unbrauchbar wird. Dies ist durch Mikroorganismen im Mund bedingt, die beim Abstrich mit den menschlichen Mundschleimhautzellen auf dem Tupfer landen. Diese Mikroorganismen „fressen“ die menschlichen Zellen mit der Zeit auf. Wird ein Tupfer hingegen gut getrocknet, so wird die Probe wie Trockenobst konserviert. Moderne Entnahmesysteme (die bis zu 5 mal teurer sind) trocknen die Proben im Röhrchen. Werden solche selbsttrocknenden Tupfer eingesetzt, können Proben z. B. aus dem Ausland, welche oft Wochen unterwegs sind, sicher ins Labor transportiert werden.

Bestellmöglichkeit

Bei der Auswahl eines Vaterschaftstests ist man nicht auf den Anbieter vor Ort angewiesen. Um aber einen möglichen Konflikt mit dem Gendiagnostikgesetz zu vermeiden, sollte es schon ein Anbieter aus Deutschland sein. Als Probenmaterial für einen Vaterschaftstest dienen Wangenabstriche. Diese lassen sich postalisch gut verschicken.

Ein Anbieter von Vaterschaftstests sollte auf seiner Website die Möglichkeit einer online-Bestellung anbieten. Hier können Anschrift und Namen elektronisch übertragen werden. So werden Fehler bei der Übertragung vermieden, denn im Gutachten müssen gerade Namen korrekt wiedergegeben werden. Die online-Bestellung reicht in der Regel bei einem Standard-Test (möglicher Vater / Mutter / Kind) aus.

Eine telefonische Beratung sollte auf alle Fälle möglich sein. In Fällen einer aufwendigeren Organisation der Probenentnahme, wenn zum Beispiel der Mann zu einem anderen Arzt gehen möchte als Mutter und Kind, ist es sinnvoll, dies mit dem Labor vorher zu besprechen. Hier kann dann für den speziellen Fall eine maßgeschneiderte Lösung gefunden werden.

Das Labor sollte verschiedene Möglichkeiten der Bezahlung anbieten. Nicht jeder Auftraggeber hat ein PayPal-Konto oder eine Kreditkarte.
Das Entnahmeset für einen Vaterschaftstest sollte im Gesamtpreis enthalten sein und auf Wunsch auch ohne Vorauszahlung verschickt werden.

Erfolgen die Probenentnahmen innerhalb eines Falles getrennt bei verschiedenen Ärzten, so sollte jede Arztpraxis ein eigenes Entnahmeset ohne Mehrkosten erhalten. Die Variante, dass zum Beispiel nur ein Set an den Arzt des Mannes geschickt wird, dort dessen Probe entnommen wird und dann das Entnahmeset an den Arzt von Mutter und Kind weitergeschickt wird, ist anfällig für Fehler, Manipulationen und verlängert die Wartezeit auf das Gutachten.

Probenentnahme

Wie schon mehrfach erwähnt, ist im Gendiagnostikgesetz festgelegt, wie die Erstellung von Abstammungsgutachten / Vaterschaftstest / Vaterschaftsnachweis zu erfolgen hat.

Einen zentralen Punkt nimmt hier die Zustimmung des Probanden ein. Es ist schlichtweg verboten und strafbewehrt, Untersuchungen zu beauftragen und durchzuführen, wenn keine Einwilligung des Probengebers, bzw. bei minderjährigen Kindern die Einwilligung aller Sorgeberechtigten, vorliegt. Um Betrug zu verhindern, muss daher die Probenentnahme durch eine neutrale Person (gemäß Gendiagnostikgesetz) erfolgen.

Sofern die Probenentnahme nicht direkt vom Gutachter selbst durchgeführt wird, kann der Gutachter die Probenentnahme z. B. an Ärzte oder Jugendamtsmitarbeiter delegieren. Verwandte, Freunde und Nachbarn sind keine neutralen Personen im Sinne des Gendiagnostikgesetzes.

Es ist in Ordnung, wenn man sich ein Entnahmeset bei einem Anbieter bestellt und mit dem versiegelten Set zum Arzt seiner Wahl geht.

Analysen

Die Analyse der Proben erfolgt heutzutage mit erprobter Technik und Knowhow. Die DNA-Analyse ist ihren Kinderschuhen längst entwachsen und liefert in der Regel sichere Ergebnisse.

Eine schnelle Analyse weist meist auf ein Labor hin, welches seine Geräte ausgelastet betreibt. Dauern die Analysen eine Woche oder länger, so handelt es sich meist um kleinere Labore mit geringerem Probenaufkommen. Um eine wirtschaftliche Nutzung der Analysegeräte zu gewährleisten, müssen hier Proben über einen gewissen Zeitraum gesammelt werden.

Um mögliche Probenverwechslungen zu vermeiden und somit die Sicherheit von Gutachten zu erhöhen, sollten Abstammungslabore über eine Softwarelösung verfügen, die mit Hilfe von Barcodes dazu beiträgt, die Probe im Labor sicher zu identifizieren und eine elektronische Übertragung der Analyseergebnisse in die administrative Software zu gewährleisten. Nur so ist sichergestellt, dass keine Übertragungsfehler in die statistische Berechnung und in das schriftliche Gutachten einfließen.

Gutachtenmerkmale

positive Zusammenfassung eines Vaterschaftstests

Ein Gutachten soll auch bei Gericht oder Jugendamt helfen, Ansprüche durchzusetzen. Hierfür ist es wichtig, dass das Gutachten gewisse Merkmale aufweist.

Vorab ist festzuhalten, dass für Richter in unserem Land die Beweismittelfreiheit gilt. Ein Richter entscheidet selbst, welches Beweismittel (Gutachten) er anerkennt. In der Regel erkennen aber Richter und Sachbearbeiter von Jugendämtern Gutachten an, die die folgenden Merkmale erfüllen:

  • Die Werte für ein Gutachten müssen in einem Labor erstellt worden sein, welches durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditiert ist.
  • Die Probenentnahme muss schriftlich dokumentiert sein (Identitätsbogen) und dieses Formular muss Bestandteil des Gutachtens sein.
  • Das Gutachten muss der Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG entsprechen.
  • Beim Gutachten sollte erkenntlich sein, dass es sich um ein Original handelt; Photoshop und Farbkopierer lassen grüßen. Dass es sich um Originale handelt, kann z. B. durch Wasserzeichen im Papier oder Hologrammaufkleber gezeigt werden, da sich solche Merkmale nicht kopieren lassen.
  • Ein Gutachten sollte immer von einem Abstammungsgutachter unterschrieben sein. Die Ausbildung zum Abstammungsgutachter (nach Studium 2 weitere Jahre) ist in der Richtlinie der GEKO geregelt. Ob die Ausbildung korrekt erfolgt ist, erkennt man an der erfolgten DAkkS-Akkreditierung des Labors und/oder dem nachgewiesenen Titel: Fachabstammungsgutachter DGAB. Diesen Titel verleiht nach erfolgreicher Ausbildung und Prüfung die KFQA (Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern).

Versand des Entnahmesets und des Gutachtens

Da es sich bei einem Abstammungsgutachten um sehr sensible Informationen handelt, sollte der Versand des Entnahmesets in neutraler Form erfolgen. Von Vorteil ist, wenn das Entnahmeset von den Abmessungen her das Format besitzt, in einen normalen Briefkasten zu passen.

Die Erstattung eines Gutachtens muss immer in schriftlicher Form erfolgen, denn man weiß nie, ob man das Gutachten nochmals benötigt. Man ist natürlich sehr gespannt auf das Ergebnis. Daher bieten einige Anbieter eine Onlineabfrage des Gutachtens über ihre Homepage an. Diese ist abgesichert mit einem individuellen Code, welcher dem Auftraggeber bei der Bestellung zugesandt wird. Diese Codierung sollte in einer neutralen Kurzform ohne Namensnennung erfolgen.

In einigen Fällen sind die Abstammungsgutachten behördlich angeordnet bzw. zur Einreichung bei einer Behörde, wie z.B. Jugend- oder Ausländeramt, bestimmt. Sofern es gewünscht ist, bieten manche Anbieter wie z. B. die Papacheck GmbH an, einer beteiligten Behörde eine weitere Gutachtenausgabe ohne Mehrkosten zukommen zu lassen. Dies erhöht die Akzeptanz des Gutachtens durch den jeweiligen Mitarbeiter.

Aufbewahrung der Daten

Das Gendiagnostikgesetz schreibt vor, dass die Daten eines Abstammungsgutachtens 30 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Daher ist es auch nach Jahren möglich, eine Kopie des Gutachtens aus den Orginaldaten zu erstellen.

Komplizierter kann es werden, wenn Daten aus einem alten Gutachten in ein Neues überführt werden sollen. Sollen z. B. Daten aus einem alten Blutgruppen-Gutachten in einem neuen DNA-Gutachten mitverwendet werden, so ist dies hier nicht möglich, da völlig verschiedene Methoden verwendet wurden.

Es sind auch keine DNA-Proben mehr vorhanden, um Untersuchungen nachträglich durchzuführen, da laut Gendiagnostikgesetz die Proben nach der Erstellung des Gutachtens vernichtet werden müssen.

Erweiterung des Gutachtens

Ist ein Gutachten erstellt und es soll ein weiteres Kind getestet werden, so muss es bei einem guten Anbieter möglich sein, die Daten der Mutter und des Putativvaters in ein neues Gutachten zu übernehmen. Hierdurch erspart man sich die Untersuchung von zwei Personen und spart direkt Geld. Die Übernahme der Daten muss aber durch die Beteiligten formlos in schriftlicher Form genehmigt werden.

Ist ein Mann als Vater ausgeschlossen worden, können natürlich die Daten von Mutter und Kind auch in ein neues Gutachten übernommen werden. Hierbei ist aber unbedingt darauf zu achten, dass die Daten des ersten getesteten Mannes nicht im Folgegutachten Erwähnung finden.

Gutachtenerstellung in ausländischen Laboren

Abstammungsgutachten werden auch von ausländischen Laboren angeboten. Der Versand des Probenmaterials ist bei geeigneten Abstrichtupfern natürlich möglich.

Ausländische Labore unterliegen nicht dem deutschen Gendiagnostikgesetz. Somit wird deren Qualität nicht durch die staatliche DAkkS überprüft. Da ein Abstammungsgutachten Entscheidungsgrundlage mit weitreichenden emotionalen und finanziellen Konsequenzen ist, sollte die größtmögliche Sicherheit im Vordergrund stehen.

Da ausländische Labore sich nicht an deutsche Gesetze halten müssen, bieten diese Labore Gutachten ohne Zustimmung der Mutter an. Der deutsche Auftraggeber unterliegt aber dem deutschen Recht. Analyse von Erbgut ohne Zustimmung des Betroffenen (bei Minderjährigen wird die Zustimmung der Sorgeberechtigten benötigt) sind eine Ordnungswidrigkeit. Der Strafrahmen liegt bei Abstammungsgutachten ohne Zustimmung aller Beteiligten zwischen 5.000 € und 50.000 €. Wenn die Mutter des Kindes also in Erfahrung bringt, dass der Vater des Kindes heimlich einen Vaterschaftstest durchführen ließ, und sie dies zur Anzeige bringt, kann es für den Auftraggeber sehr teuer werden.

Da Gutachten von ausländischen Anbietern keine DAkkS-Akkreditierung besitzen, können diese Gutachten nicht in Deutschland anerkannt werden aufgrund der Tatsache, dass diese Gutachten nicht dem deutschen Recht entsprechen.

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