Unterhalt fürs Kind

Du möchtest sofort wissen, in welcher ungefähren Höhe du Unterhalt fürs Kind zahlen musst? Nutze unseren Unterhaltsrechner. Willst du dich näher über das Thema Kindesunterhalt informieren, erhältst du hier nachfolgend wichtige Informationen über Unterhaltsanspruch, Unterhaltspflicht, Selbstbehalt usw.:

Unterhalt fürs Kind: das musst du wissen

Trennungen kommen in den besten Familien vor. Der Kindesunterhalt ist dabei oft ein schwieriges Thema, denn jedes Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt. Dieser wird im Familienverbund abgegolten durch

  • Pflege
  • Unterbringung
  • Ernährung
  • Erziehung
Trennen sich die Eltern, hat der Elternteil einen Anspruch auf Barunterhalt für das Kind, bei dem das Kind lebt. Kindesunterhalt hat grundsätzlich Vorrang gegenüber allen weiteren Unterhaltsansprüchen.

Wovon ist die Höhe vom Unterhalt abhängig?

Die Höhe des Kindesunterhalts ist abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie dem Alter des Kindes. Die Berechnung des Kinderunterhaltes wird nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle vorgenommen. Doch diese Zahlen sind nicht unbedingt verpflichtend. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich mit dem anderen Elternteil über die Höhe des zu leistenden Unterhalts zu einigen. Zumindest gilt dies in der Theorie. Die Praxis zeigt immer wieder, dass bei Unterhaltszahlungen getrennt lebende Elternteile häufig in Streit geraten.

Weitere Faktoren, die bei der Höhe des Kindesunterhalts eine Rolle spielen:

  • Ist das Kind minderjährig oder volljährig?
  • Nach welchem Betreuungsmodell ist das Kind untergebracht?
Kindesunterhalt wird monatlich im Voraus geleistet. Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nach, kann Vater oder Mutter – also der Elternteil, bei dem das Kind lebt – eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen und gegebenenfalls einen Unterhaltsvorschuss erhalten.

Unterhaltsvorschuss: jetzt bis zur Volljährigkeit

Bislang wurde Unterhaltsvorschuss maximal für 72 Monate und höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bewilligt. Der Gesetzgeber hat diese beiden Beschränkungen im Jahr 2016 aufgehoben. Nach dem neuen Unterhaltsgesetz wird der Unterhaltsvorschuss ab dem 01.01.2017 bis zur Volljährigkeit gezahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keine oder unregelmäßige Unterhaltszahlungen leistet. Ein Kind kann so von Geburt bis zur Volljährigkeit und bei Bedarf ununterbrochen Unterhaltsvorschuss erhalten.

Das Jugendamt (Unterhaltsvorschusskasse) geht in Vorleistung, kann den gezahlten Unterhaltsvorschuss jedoch vom Unterhaltsschuldner zurückfordern.

Unterhaltsvorschuss: Mehr Unterhalt fürs Kind ab 2017

Die Bundesregierung hat ebenfalls zum Jahresbeginn 2017 die Höhe des Kinderunterhalts angehoben. Kinder haben somit ab 1. Januar 2017 einen höheren Unterhaltsanspruch, als zuvor.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt:

  • für Kinder bis 5 Jahre 152 € monatlich
  • für Kinder ältere Kinder 203 € monatlich

Unterhaltspflichtig trotz niedrigem Einkommen?

Wenn du Geringverdiener bist oder ohnehin schon Unterhaltszahlungen leisten musst, fragst du dich vielleicht, ob du deinen letzten Pfennig für Kindesunterhalt hergeben musst. Nein! Kindesunterhalt muss nur dann und in entsprechender Höhe gezahlt werden, wie das in finanziell zumutbarem Rahmen möglich ist. Auch das regelt die Düsseldorfer Tabelle. Zwar haben Kinder ein Anrecht auf einen bestimmten Unterhaltsbetrag, dennoch hast auch du Anspruch auf dein sogenanntes Existenzminimum (Selbstbehalt).
Das Existenzminimum beträgt:

  • 1.080€ für einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen
  • 880€ für einen nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen

Bleibt der Unterhaltsanspruch gleich? Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?

Der Unterhalt für Kinder ändert sich mit steigendem Alter und dann, wenn du einen besseren Job mit einem höheren Verdienst bekommst. Die Düsseldorfer Tabelle gibt 10 Einkommensstufen und vier Altersstufen vor. Mit steigendem Einkommen erhöht sich nicht nur die zu zahlende Unterhaltshöhe, sondern ebenfalls dein Selbstbehalt.

[success]Nutze einfach unseren Unterhaltsrechner, um die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts zu berechnen.[/success]

Weiterhin werden bei der Berechnung der Unterhaltshöhe auch die Anzahl deiner Kinder berücksichtigt. Hier kann es vorkommen, dass du gegebenenfalls herabgestuft oder hochgestuft wirst. Möglich ist, dass deine Kinder einen Sonderbedarf in Form von Studiengebühren oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung haben. Diese Kosten sind im regulären Kindesunterhalt nicht enthalten und müssen grundsätzlich gezahlt werden. Gleiches gilt für Kosten, die nicht regelmäßig auftreten. Zum Beispiel Klassenfahrten sollten grundsätzlich von beiden Elternteilen getragen werden.

ACHTUNG: Die Düsseldorfer Tabelle regelt den Kindesunterhalt nur bis zu einem Einkommen bis 5.100 €. Solltest du mehr verdienen, ist der Unterhalt individuell festzulegen.

Kindergeld und Unterhalt

Kinder bis zum 18. Lebensjahr – in einigen Fällen auch länger – haben einen Anspruch auf Kindergeld. Dieses wird an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt. Zur Berechnung des Unterhalts wird dieser aber auf beide Elternteile aufgeteilt. Entsprechend ist die Leistung nach der Düsseldorfer Tabelle um 50 % des ausgezahlten Kindergeldes zu kürzen.

Was ist, wenn mein Kind volljährig ist?

Volljährige Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt, etwa wenn sie sich noch in der Berufsausbildung befinden oder studieren. Allerdings sind ab Volljährigkeit des Kindes beide Elternteile in der Pflicht und müssen den Unterhalt gemeinsam aufbringen. Diese Beträge sind ebenfalls in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Ab der Volljährigkeit wird das Kindergeld direkt an das Kind weitergeleitet, entsprechend sind die festgelegten Unterhaltsleistungen um das komplette Kindergeld zu kürzen. Sollte dein Kind eigenes Geld verdienen, wird das Einkommen des Kindes bei der Berechnung der Unterhaltshöhe mit eingerechnet.

Was ist, wenn ich berufsbedingt erhöhte Aufwendungen habe?

Du hast hohe laufende Kosten durch deinen Job? Du kaufst regelmäßig teure Berufsbekleidung oder musst täglich viele Kilometer pendeln? Dann können sich solche Beträge bei der Berechnung deines relevanten Nettoeinkommens mindernd bemerkbar machen. Allerdings solltest du dies nicht auf eigene Faust machen und im Zweifel lieber an deinen Anwalt weitergeben, damit dieser die Höhe der Unterhaltszahlung berechnet.

Sonderfall Wechselmodell: Wenn Kinder bei Mutter und Vater wohnen

Ein in den letzten Jahren immer beliebteres Betreuungsmodell ist das sogenannte Wechselmodell. Die Kinder wohnen abwechselnd bei beiden Elternteilen. Zwei Wochen bei der Mutter und dann zwei Wochen beim Vater. Der Wechsel kann aber auch wöchentlich oder tageweise stattfinden. In diesem Fall ist in der Regel gar kein Unterhalt zu leisten, da beide Elternteile etwa die gleichen Kosten für ihr Kind haben. Denn Unterhalt richtet sich nicht nur an dem Bedarf an Nahrung und Kleidung, sondern berücksichtigt auch Wohnkosten und sogar Energiekosten. Beachte: Lebt dein Kind im Wechselmodell bei dir, hast du auch Anspruch auf die Auszahlung des halben Kindergelds.

Wie einigt man sich über den Unterhalt?

Das kommt darauf an, wie gut du dich mit deiner Ex-Partnerin verstehst. Grundsätzlich könnt ihr die Höhe des Unterhalts frei und ohne Gericht entscheiden. Dennoch solltet ihr solche Vereinbarungen schriftlich fixieren und bei einem Notar oder dem Jugendamt beurkunden lassen. Das gibt dir die Sicherheit, dass die Forderungen nicht höher ausfallen als vereinbart, außerdem hat deine Ex-Partnerin einen vollstreckbaren Titel, falls du deiner Unterhaltspflicht nicht nachkommst. Werdet ihr euch nicht einig, bleibt nur der Weg über das Gericht.

Wie lange wird Unterhalt gezahlt?

Kindesunterhalt und dessen Endung unterliegt keiner Altersgrenze. Auf jeden Fall wird dieser bis zum Ende der Berufsausbildung des Kindes gezahlt. Auch ein Studium zählt dazu. Allerdings bist du ab dem vollendeten 18. Lebensjahr deines Sprösslings nicht mehr allein in der Pflicht. Ab diesem Zeitpunkt muss dein Kind seinen Unterhaltsanspruch selbst geltend machen – gegenüber beiden Elternteilen. Hast du noch jüngere Kinder (unter 18 Jahren), wird deren Unterhaltsanspruch bevorzugt. Das heißt: Reicht dein Einkommen nicht aus, um für minderjährige und berechtigte volljährige Kinder den Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, wird erst der Unterhalt für das minderjährige Kind veranschlagt. Das erwachsene Kind bekommt dann weniger oder keinen Unterhalt, wenn du sonst unterhalb des Existenzminimums fallen würdest.

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