Privathaftpflicht für Kinder

Die Privathaftpflichtversicherung ist wohl die wichtigste Versicherung in Deutschland, die Personen freiwillig abschließen können. Mit einer Privathaftpflicht kannst du deine gesamte Familie gegen finanzielle Schäden absichern, die teilweise aus harmlosen Situationen im Alltag heraus entstehen können.

Privathaftpflicht – Mitversicherung der Kinder über deine Versicherung

Unter Experten ist es absolut unumstritten, dass jeder Bürger in Deutschland eine solche Privathaftpflicht-Versicherung haben sollte. Ein Vorteil besteht in dem Zusammenhang darin, dass du mit der Privathaftpflicht nicht nur dich selbst, sondern deine gesamte Familie, also auch deine minderjährigen Kindern, schützen kannst.

Was leistet die Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die sich im Alltag ereignen können und von dir oder deiner Familie verursacht werden. Dabei sind es insbesondere drei Schadensarten, die über die Privathaftpflicht abgedeckt werden können:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Solltest du also beispielsweise einen Sachschaden verursacht haben, weil du in einem Geschäft einen Gegenstand aus Versehen beschädigt oder zerstört hast, würde in diesem Fall die Privathaftpflichtversicherung eintreten. Allerdings gilt der Versicherungsschutz keineswegs nur für solche eher harmlosen Schäden, sondern auch bei Personen- oder Sachschaden im sechs- oder sogar siebenstelligen Bereich tritt die Privathaftpflicht-Versicherung ein.

Da sich insbesondere dann, wenn eine Person durch deine Schuld zu Schaden kommt, sehr hohe Schadenssummen ergeben können, ist es wichtig, die richtige Deckungssumme zu wählen. Experten empfehlen mittlerweile bei der Privathaftpflichtversicherung eine Deckungssumme bei Sach- und Personenschäden von mindestens 10 Millionen Euro. Noch besser ist es, wenn du dich für eine unbegrenzte Deckungssumme entscheidest.

Kinder können über die Privathaftpflicht mitversichert werden

Wie eingangs erwähnt, benötigst du nicht für jedes einzelne Familienmitglied eine separate Privathaftpflichtversicherung. Stattdessen ist es möglich, dass sich Ehepaare gemeinsam versichern und auch der Einschluss minderjähriger Kinder ist problemlos realisierbar.

Erst dann, wenn dein Kind volljährig ist bzw. eine Ausbildung beginnt, muss es sich um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern. Bis dato sind sämtliche Schäden, die von deinen Kindern verursacht werden, über die Privathaftpflichtversicherung als Familienversicherung abgedeckt.
Die Kinder in den Schutz einzuschließen, ist äußerst wichtig, denn allzu leicht kann es zu einem Schaden kommen, den ein Kind unabsichtlich verursacht hat.

Klassische Beispiele für einen Schaden, der typischerweise von Kindern verursacht wird, sind:

  • Am Straßenrand geparktes Auto wird beim Spielen beschädigt
  • Kind verletzt ein Nachbarkind unabsichtlich beim Toben
  • Kind läuft ohne zu Schauen auf die Straße, ein Auto muss bremsen und verursacht dadurch einen Auffahrunfall
  • harmlose Streiche, die ein Kind begeht, die aber auch zu Sachschäden führen können

Was den Versicherungsschutz angeht, so ist es bei der Privathaftpflicht-Versicherung im Allgemeinen so, dass aus Versehen und leicht fahrlässig verursachte Schäden auf jeden Fall reguliert werden.

Die Versicherung tritt ebenfalls meistens bei grob fahrlässigen Schäden ein, wobei es dann im Einzelfall allerdings sein kann, dass du als Versicherungsnehmer in Regress genommen wirst.

Keine Leistung erbringt die Privathaftpflichtversicherung definitiv bei Schäden, die vorsätzlich verursacht worden sind. Eine Ausnahme bilden hier allerdings in vielen Fällen wiederum minderjährige Kinder, insbesondere dann, wenn sie noch jünger als 14 Jahre alt sind.

Schadensregulierung bei Verletzung der Aufsichtspflicht mit einschließen

Einen Punkt, auf den du bei deiner Privathaftpflicht-Versicherung unbedingt achten solltest, betrifft vor allem Kinder unter sieben Jahren. Für diese Kleinkinder hast du eine besondere Aufsichtspflicht, die häufig zu Rechtsstreitigkeiten führt, falls du sie angeblich verletzt hast.

Normalerweise sind Kinder unter sieben Jahren nicht für Schäden verantwortlich zu machen, die sie an anderen Personen oder Sachen begehen. Anders stellt sich die Situation jedoch dar, falls man dir eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann.

In diesem Fall ist es nicht automatisch bei jeder Privathaftpflicht-Versicherung so, dass auch unter dieser Voraussetzung eine Leistung erbracht wird. Daher solltest du bei deiner vorhandenen Privathaftpflicht auf jeden Fall prüfen, ob auch die Verletzung der Aufsichtspflicht im Leistungsumfang integriert ist.

Sollte dies nicht der Fall sein, müsstest du einen vom Kind verursachten Schaden aus eigener Tasche zahlen, falls dir eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.

Fazit zur Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflicht-Versicherung ist nach vor die wichtigste private Versicherung und kann sich unter anderem dadurch auszeichnen, dass es sich um eine so genannte Familienversicherung handeln. Dies bedeutet, der Schutz gilt nicht nur für dich und deine Ehefrau, sondern darüber hinaus kannst du sämtliche minderjährige Kinder in die Versicherung integrieren. Achte dabei allerdings darauf, dass auch solche Schäden mitversichert sind, die dein Kind verursacht, weil du die Aufsichtspflicht verletzt hast.

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