Folgenschwere Streiche an Halloween: DieHaftpflicht schützt dich und deine Kinder

Endlich ist es so weit: Halloween steht vor der Tür. Bereits bei dem Gedanken an
deine Kinder in ihren selbstgenähten Kostümen wird dir ganz warm ums Herz.
Schließlich hast du dich den gesamten Oktober über auf diesen besonderen Moment
vorbereitet. 


Kinder im Kindergartenalter begleitest du auf ihrem Weg durch die Nachbarschaft,
hältst lustige Pläuschchen mit anderen Vätern und Müttern, erschreckst ihre Zöglinge
belustigt mit einer Frankenstein-Maske und lässt dich von der Feiertagsstimmung
mitreißen. 


Ältere Kinder und Teenager dagegen ziehen allein um die Häuser. Auf sie hast du
kein Auge. Die Gefahr: Natürlich werden an Halloween Streiche gespielt. Manche
Einfälle deiner Kinder und Teenies ärgern jedoch nicht nur so manchen Nachbarn,
sondern können dich teuer zu stehen kommen. 
Wir erklären, warum Halloween auch in Deutschland immer beliebter wird, welche
Streiche an diesem Tag problemlos realisiert werden können und was Kinder und
Erwachsene am 31. Oktober lieber unterlassen sollten. Außerdem erfährst du in
diesem Artikel, wovor dich eine Familienhaftpflichtversicherung im Ernstfall schützt! 

Was macht man an Halloween in Deutschland?


Werden die Tage kürzer, rückt ein besonders schauriges Fest näher: Halloween. Was
in Amerika seit langer Zeit Jung und Alt begeistert, ist in Deutschland zumindest
unter gläubigen Christen umstritten. Denn am 31. Oktober zelebrieren Protestanten
eigentlich den Reformationstag. 


Doch warum feiern wir inzwischen auch in Deutschland Halloween? Der Begriff
“Halloween” entstammt dem Irischen und leitet sich von dem Ausdruck “All Hallow’s
Eve
” (dem Abend vor Allerheiligen) ab. Die Ursprünge des Fests sollen bis in die
Keltenzeit zurückreichen. 


Von Irland gelang der Brauch durch die Auswanderer in die USA, wo Halloween bis
heute landesweit durchgeführt wird. In Europa feierten die ersten Anhänger ab den
1990er Jahren Halloween. Seither gehen auch hier Kinder verkleidet von Haus zu
Haus und fordern Süßigkeiten ein. 


In vielen Regionen ist es obendrein Brauch, Streiche zu spielen. Arten diese aus,
können im Zuge von Sach-, Personen- und Vermögensschäden hohe Kosten
entstehen. Hier kann sich die private Haftpflichtversicherung der Allianz lohnen.
Diese deckt Schäden an Dritten ab und kann als Familienversicherung die gesamte
Kernfamilie schützen. 

Welche Streiche an Halloween gelten als harmlos?

Streiche an Halloween sind grundsätzlich erlaubt. Dazu zählen zum Beispiel das obligatorische Erschrecken von Menschen, das Einwickeln von Autos mit Toilettenpapier und das Werfen von Konfetti. Viele Halloween-Fans erfreuen sich auch daran, die Türklinken der Nachbarn mit Zahnpasta oder Rasierschaum zu benetzen. 

Einige Streiche können jedoch beispielsweise als Sachbeschädigung gewertet werden. Ein undurchdachter Scherz kann so schnell zu Ärger mit den Nachbarn und Schadensersatzansprüchen führen. Löst das Tragen einer grausigen Maske im Straßenverkehr beispielsweise einen Unfall aus, haftet der Verantwortliche. Verfügt dieser über eine private Haftpflichtversicherung, übernimmt diese die Kosten, die im Rahmen eines Schadens Dritter entstehen. 

Halloween-Streiche: Wo hört der Spaß auf?

Keine Frage: An Halloween möchten viele dafür sorgen, dass sich ihr Umfeld gruselt, Angst verspürt oder geschockt das Weite sucht. Denn Streiche an Halloween sind lustig und sorgen für eine fulminante Stimmung. 

Doch nicht jeder Gruselspaß bleibt ohne Konsequenzen. Denn so manch ein Streich erfüllt den Tatbestand eines Hausfriedensbruches, einer Körperverletzung oder einer Sachbeschädigung. Eine rechtliche Verfolgung ist möglich. 

Als verantwortungsbewusster Elternteil solltest du deine Kinder deswegen im Vorfeld darauf hinweisen, welche Streiche erlaubt sind und welche Aktionen diese besser unterlassen sollten. Auch du solltest mit gutem Beispiel vorangehen und keine der folgenden Streiche planen. 

Als strafbar gelten zum Beispiel alle Vorgehensweisen, die als Vandalismus zu werten sind. Zerstörst du den Vorgarten deines Nachbarn, kann dich dies teuer zu stehen kommen. Gleiches gilt, wenn du ein fremdes Auto zerkratzt, das Haus deines Nachbarn oder Freundes mit Eiern bewirfst oder Raketen oder Böller auf einem Privatgrundstück zündest. 

Verboten ist es auch, jemandem verdorbene oder verunreinigte Lebensmittel zu kredenzen oder Personen mit Gegenständen zu bewerfen. 

Nehmen deine Opfer Schaden, handelt es sich um Personenschäden. Die Betroffenen können Schmerzensgeld fordern. Verletzt sich ein Nachbar beispielsweise am Oberschenkel, weil er auf Eiern in seinem Hauseingang ausrutscht, die du geworfen hast, kann ein Schmerzensgeld im hohen dreistelligen Bereich gefordert werden. Schwerere Verletzungen können dich und deine Familie in den finanziellen Ruin treiben und langfristig belasten. 

Des Weiteren ist zu berücksichtigen: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden können Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Als harmlos eingeschätzte Scherze an Halloween können so Einfluss auf deinen gesamten Lebensweg und das Leben deiner Kinder nehmen. 

Wann haften die Eltern für Halloween-Streiche?

Kinder begnügen sich in der Regel damit, von Haus zu Haus zu ziehen. Jugendliche dagegen werden häufig kreativer und hecken unter Umständen üble Ideen aus. Kuriose Halloween-Haftpflichtfälle wie dauerhafte Graffitis an Hauswänden in der Nachbarschaft sind dabei nicht mehr als harmlose Streiche zu werten. 

Aber wann haften Eltern für ihre Kinder? Bis zum siebten Lebensjahr gelten Kinder in Deutschland als schuldunfähig. Unter bestimmten Voraussetzungen haften ihre Eltern – beispielsweise, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzen und deswegen das Eigentum eines Dritten zu Schaden kommt. 

Bei Kindern und Jugendlichen in einem Alter zwischen sieben und siebzehn Jahren wird im Einzelfall entschieden, wie weit diese entwickelt sind. Zeigen sie Einsicht und verstehen, was sie getan haben, tragen sie die Verantwortung für ihr Handeln. Hier wird auch die Art der Verfehlung in die Entscheidung einbezogen. Konnten sie die Konsequenzen nicht einschätzen, haften die Eltern und müssen gegebenenfalls Schadensersatz leisten. 

Auch an Halloween können Scherze durch einen anschließenden Rechtsstreit schnell teuer ausfallen. Eltern können ihre Kinder deswegen im Rahmen der Familienhaftpflichtversicherung der Allianz mitversichern. Die Versicherung greift sowohl bei schuldunfähigen Kindern unter sieben Jahren als auch bei schuldfähigen Kindern. Gleichzeitig können Volljährige mitversichert sein. Die Voraussetzung: Sie gehen einer Berufsausbildung nach. 

Wie wichtig eine Haftpflichtversicherung ist, zeigt dieses Beispiel: Ein Jugendlicher wirft einen entzündeten Böller in den Briefkasten seines Nachbarn. Dieser setzt den Teppich im Wohnhaus in Brand und Menschen werden lebensgefährlich verletzt. Die Schadenssumme kann sich schnell auf mehrere Millionen Euro belaufen. Allein kannst du die Kosten in der Regel nicht tragen. 

Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Eine private Haftpflichtversicherung greift bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden an Dritten und kommt für Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf. Die Allianz prüft außerdem, ob Ansprüche Dritter gerechtfertigt sind. Tarife stehen bereits ab wenigen Euros pro Monat zur Verfügung. 

Familienmitglieder kannst du über die Familienhaftpflicht absichern. Diese gilt für alle Kinder, die in deinem Haushalt leben und für volljährige Kinder. In vielen Fällen kann die private Familienversicherung nicht nur als Einzelprodukt, sondern auch im Paket in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass du diese auch in Kombination mit anderen Versicherungen nutzen kannst. 

Bei der Suche nach einem passenden Anbieter und Tarif kann es sich lohnen, Angebote zu vergleichen. Viele Versicherungen decken auch Schäden durch deliktunfähige Kinder ab. Beschädigt ein junges Kind an Halloween beispielsweise das Auto deines Nachbarn, musst du den Schaden nicht selbst bezahlen. 

Das Fazit – an Halloween von der Familienhaftpflichtversicherung profitieren 

Einmal pro Jahr schlüpfen du und deine Kinder in schaurige Kostüme, um Nachbarn und Freunde zu erschrecken, mit kleinen Körbchen oder Tüten um die Häuser zu ziehen und viele Leckereien durch die traditionelle Androhung “Süßes, sonst gibt’s Saures” einzufordern. Auch harmlose Streiche werden an diesem Tag gespielt. 

Planen du oder deine Kinder jedoch Aktionen, die zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden führen können, solltest du auf der Hut sein. Denn Schäden an Dritten können schnell hohe Kosten auslösen. Für diese haftest du oder deine Kinder. 

Mit der Familienhaftpflichtversicherung der Allianz schützt du sowohl deliktfähige als auch deliktunfähige Sprösslinge sowie dich und deinen Lebenspartner. Ein weiterer Vorteil: Die Versicherung prüft die Anforderungen Dritter – und geht sogar gerichtlich gegen unnachvollziehbare Forderungen vor. 

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