Elternzeit Ratgeber

In diesem Artikel geht es um die Elternzeit an sich. Wenn du wissen möchtest ob und wie viel Elterngeld dir zusteht, solltest du auf unseren Elterngeld Ratgeber zurückgreifen. 

Allgemeines zur Elternzeit

Frischgebackene Eltern, die die Erziehung und Betreuung ihres Kindes bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres selbst in die Hand nehmen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Doch was ist die Elternzeit eigentlich? Wofür ist sie gut?
Die Elternzeit ist das Anrecht eines Arbeitnehmers gegenüber seines Arbeitgebers, dass dieser seinen Job quasi „reserviert“, bis der Arbeitnehmer zurück in den Beruf kehrt. In dieser Zeit ruht das Beschäftigungsverhältnis, wird aber nicht gekündigt. Zwar erhalten Eltern in Elternzeit in dieser Zeit keinen Lohn durch ihren Arbeitgeber, sind aber in einer recht komfortablen Situation, die es Ihnen ermöglicht, im Anschluss an die Elternzeit ohne große Jobsuche wieder in ihrem Beruf zu arbeiten. Auch die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen sind die Grundlage für die Beschäftigung nach der Elternzeit.
Allerdings gibt es bei der Inanspruchnahme der Elternzeit ein paar Regelungen, die es zu beachten gilt.

Elternzeit für Eltern von Kindern, die bis zum 30.06.2016 geboren wurden

Erst einmal das wichtige vorweg: Den Anspruch auf Elternzeit haben beide Elternteile! Diese darf sogar gemeinsam von beiden Partner gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Dabei bist Du jedoch nicht an einen starren Rahmen von Zeitvorgaben gebunden, Du kannst Deine Elternzeit in zwei Zeitabschnitte aufteilen. Grundsätzlich besteht sogar die Möglichkeit diese 3 Jahre in weitere Zeitabschnitte aufzuteilen, dies bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung Deines Arbeitgebers.
Außerdem kannst Du 12 flexible Elternzeitmonate erhalten, auch wenn das Kind schon über drei Jahre alt ist. Bis zur Vollendung des achten Lebensjahres Deines Sprösslings kannst Du – nur mit Zustimmung Deines Chefs – 12 Monate Elternzeit nehmen.

Elternzeit für Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren wurden – das ist neu

Auch hier besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Dieser kann nun in drei Zeitabschnitte eingeteilt werden, allerdings kann der Arbeitgeber den dritten Abschnitt ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen. Im Rahmen der flexiblen Elternzeit stehen Eltern nun 24 anstatt bisher 12 Monate zu, die zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden können. Eine Zustimmung seitens des Arbeitgebers ist hierfür nicht mehr erforderlich. Die Anmeldefrist hierfür beträgt 13 Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit.

Was ist zu beachten?

Natürlich kannst Du nicht heute zu Deinem Chef gehen und sagen: “Ich bin dann mal in Elternzeit.“ Besonders für kleine und mittelständige Unternehmen könnte es ansonsten zu katastrophalen, organisatorischen Problemen kommen. Spätestens sieben Wochen vor Eintritt in die Elternzeit musst Du diese schriftlich bei Deinem Arbeitgeber verlangen. So hat dein Chef genügend Zeit, einen geeigneten Ersatz für Dich zu finden oder die Aufgaben in seinem Unternehmen so umzustrukturieren, dass ein fließender Arbeitsablauf gewährleistet wird.

Bild Papa in Elternzeit

Papas die Elternzeit nehmen werden immer mehr. Die gemeinsame Zeit ist gut für Vater & Kind.

Damit der Arbeitgeber auch zukünftig planen kann, solltest du unbedingt schon bei der Anmeldung zur Elternzeit deine Auszeiten für die nächsten zwei Jahre angeben.

Elternzeit ohne Einkommen, wie soll das funktionieren?

Zum einen hast Du während Deiner Elternzeit jederzeit die Möglichkeit in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden zu arbeiten. Dadurch lässt sich die Familienkasse wenigstens etwas aufbessern. Außerdem stehen Dir zusätzliche Leistungen aus dem Elterngeld zur Verfügung.
In Betrieben ab 15 Mitarbeitern steht dir ein Rechtsanspruch auf Verringerung Deiner Arbeitszeit zu. Im Rahmen der Elternzeit beträgt diese übrigens zwischen 15 und 30 Wochenstunden. Sprechen allerdings dringende betriebliche Gründe dagegen, kann der Arbeitgeber dieses jedoch ablehnen. Nach Beendigung der Elternzeit darfst Du zu den alten Vertragsbedingungen an Deinen Arbeitsplatz zurückkehren.  Während der Elternzeit stehst Du übrigens unter besonderem Kündigungsschutz und darfst nur in Ausnahmefällen entlassen werden. Mit Ablauf der Elternzeit endet auch der Kündigungsschutz.

Erleichterungen in der Teilzeitarbeit

Im Rahmen der Elternzeitreform wurde eine sogenannte Zustimmungsfiktion eingeführt. Diese besagt, dass die Ausübung einer Teilzeitstelle bis zum dritten Lebensjahr des Kindes nur bei dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von vier Wochen ab Antragstellung abgelehnt werden kann. Gleiches gilt für die flexible Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes, jedoch beträgt die Frist für eine Ablehnung hier nunmehr acht Wochen. Lässt der Chef die oben genannten Fristen verstreichen, hat er schlicht und ergreifend Pech gehabt und ihm wird die Zustimmung zum Antrag unterstellt.

Plane Deine Elternzeit sorgsam

Gerade mit den Neuregelungen was das Elterngeld angeht und den Partnerschaftsboni ist es besonders wichtig, das Du deine Elternzeit sorgsam planst. So hast Du die Möglichkeit vor allem finanziell das Optimum aus dieser Situation herauszuholen.
Sicherlich fragst Du Dich, ob Du als Vater überhaupt einen Anspruch auf Elternzeit hast und wie es mit dem Kündigungsschutz für Dich aussieht. Ja, auch Väter dürfen in Elternzeit gehen! Und das bereits ab dem Tag der Geburt. Einen kleinen Unterschied zu den Müttern gibt es jedoch. Während die Mamis bereits ab der Ankündigung der Schwangerschaft unter besonderem Kündigungsschutz stehen, genießen Väter diesen Sonderstatus erst acht Wochen vor Eintritt in die angekündigte Elternzeit. Und hier gilt aufgepasst! Wenn Du planst in Elternzeit zu gehen, musst Du dies 7 Wochen vor Eintritt anmelden, das heißt im Klartext: Mache es nicht viel früher, da Dein Arbeitgeber ansonsten vielleicht noch die Möglichkeit nutzen kann, dich zu kündigen.

Was passiert, wenn in der Elternzeit weiterer Nachwuchs im Anmarsch ist?

Bild Elternzeit Nachwuchs

Schwanger in der Elternzeit? So kommt ihr an Euer Geld!

Üblicherweise ist die Elternzeit mit dem dritten Geburtstag eines Kindes beendet. Ist weiterer Nachwuchs unterwegs, verlängert diese sich bis zum dritten Geburtstag des zuletzt geborenen Kindes.  Sehr häufig können in einer solchen Konstellation auch ein oder sogar mehrere Jahre übertragen werden. Achte nur auch hier wieder darauf, dass Du die neuen Umstände innerhalb der gesetzliche Fristen rechtzeitig an Deinen Arbeitgeber übermittelst.

Dauer der Elternzeit

Die Elternzeit kann nach der Geburt Deines Kindes und bis zur Vollendung seines 3. Lebensjahres beansprucht werden. So entsteht also eine maximale Elternzeit Dauer von 36 Monaten. Beide Elternteile haben getrennten Anspruch auf die Elternzeit, d.h. Mutter und Vater können jeweils bis zu 36 Monate Elternzeit beanspruchen. Die Monate können dabei nach Belieben aufgeteilt werden. Möglich ist auch die Übertragung der Elternzeit auf verschiedene Teilabschnitte. Dabei können bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes beansprucht werden.
Unser Tipp:Für weitere Konstellationen kann ein Elternzeitrechner hilfreich sein. Empfehlen können wir dazu bspw. den Rechner unter elternzeit.de/elternzeitrechner/.

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