Beihilfen Babyerstausstattung

Für werdende Eltern in finanziellen Notlagen, bei Bezug von Hartz-4 oder mit geringem Einkommen gibt es die so genannten “Beihilfen Erstausstattung”. Es handelt sich dabei um einmalige Leistungen, die der jungen Familie dabei helfen, notwendige Anschaffungen für die Schwangerschaft sowie die Geburt und nach der Entbindung tätigen zu können. Nicht nur Mütter, die im Leistungsbezug von Hartz-4 stehen, können einmalige Beihilfen für die Babyerstausstattung beantragen, sondern auch berufstätige Elternpaare, die als Geringverdiener so genannte Aufstocker sind oder knapp über den Einkommensgrenzen für aufstockende Sozialleistungen liegen. Die einmaligen Zuschüsse für die Familie müssen nicht zurückerstattet werden, doch es gibt einiges, was beachtet werden muss.

Einmalige Beihilfen Babyerstausstattung bei ALG II

Leistungsbezieher vom Arbeitslosengeld II sowie Geringverdiener und Empfänger von Sozialgeld können beim Jobcenter einen Antrag auf einmalige finanzielle Unterstützung für die Babyerstausstattung stellen. Der Anspruch auf Sonderbedarf ergibt sich nach § 23 Abs. 3 SGB. Beantragen können Mütter, aber auch (alleinerziehende) Väter.
Anträge können gestellt werden bei:

  • Jobcenter
  • Sozialamt
  • Bundesstiftung Mutter und Kind
Neben den einmaligen Beihilfen für die Baby Erstausstattung haben schwangere Frauen einen Anspruch auf Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 17 Prozent des Regelsatzes, wenn sie soziale Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen. Der Anspruch besteht ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung. Der Gesetzgeber hat den Start für den Mehrbedarf für Schwangere deshalb auf diesen Zeitpunkt gelegt, da ab dem 4. Monat das Risiko einer Fehlgeburt drastisch sinkt und der Körper der schwangeren Frau sich nun allmählich rundet.
Finanzielle Unterstützung in Form einmaliger Leistungen gibt es für notwendige Anschaffungen. Dazu zählen:
Einmalige finanzielle Beihilfen, die zur Anschaffung der Baby Erstausstattung vorgesehen sind, stellen zweckgebundene Mittel dar und werden nicht als Einkommen auf ALG II bzw. Sozialhilfe angerechnet. Welche wichtigen Anschaffungen ihr für das Baby machen solltet, kannst du in unserem Ratgeber Babyerstausstattung nachlesen.

Wann können die finanziellen Beihilfen beantragt werden?

Die finanziellen Mittel sind Vorableistungen und können bereits sehr früh in der Schwangerschaft beantragt werden. Mehrbedarf für Schwangere wird jedoch erst ab der 13. Woche ausgezahlt. Die Beihilfe für die Säuglingsausstattung wird ab der 28. Schwangerschaftswoche bewilligt. Es empfiehlt sich, Anträge früh zu stellen, da Bearbeitungszeiträume für die Bewilligung in Kauf genommen werden müssen. Generell müssen die finanziellen Hilfen voraus beantragt werden. Anschaffungen für die schwangere Frau und das Baby dürfen erst nach Leistungsbewilligung und Auszahlung der Hilfsgelder getätigt werden.

Finanzielle Unterstützung von der Bundesstiftung Mutter und Kind

Etwas schwieriger ist es, finanzielle Zuschüsse für die Babyerstausstattung von der Bundesstiftung Mutter und Kind zu erhalten. Diese stellt nur finanzielle Hilfen zur Verfügung, wenn “andere Sozialleistungen, einschließlich der Sozialhilfe, nicht ausreichen der nicht rechtzeitig eintreffen.” (Quelle: www.bmfsfj.de)
Trifft dies auf deine Familie zu, kannst du den Antrag auf finanzielle Hilfe “Beihilfen Babyerstausstattung” bei einer der Schwangerschaftsberatungsstellen einreichen:

  • Arbeiterwohlfahrt (AWO)
  • Caritas
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Diakonisches Werk
  • donum vitae
  • pro familia
  • Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF)
sowie bei den Schwangerschaftsberatungsstellen von Landkreis und Stadt. Antragsformulare werden über die Beratungsstellen an eurem Wohnsitz ausgehändigt. Zur Beantragung muss persönlich in einer der Beratungsstellen vorgesprochen werden. Schriftliche Antragstellung ist nicht möglich.

Wie viel Geld gibt es als einmalige Beihilfe?

Von der Bundesstiftung Mutter und Kind werden keine konkreten Summen genannt, die im Einzelfall ausgezahlt werden. Wie hoch die Beihilfen Babyerstausstattung sind und über welchen Zeitraum Hilfen gewährleistet werden, hängt von den persönlichen Umständen der Hilfesuchenden ab, aber auch davon, wie viele Familien die Beihilfe in Anspruch nehmen. Einen Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfen von der Bundesstiftung Mutter und Kind gibt es nicht.
Ob und in welcher Höhe das Jobcenter bzw. das Sozialamt Hilfen bewilligt, hängt ebenfalls von eurer persönlichen Situation ab. Bezieht ihr regelmäßige Leistungen zum Lebensunterhalt, habt ihr einen Rechtsanspruch auf die Beihilfen für die Babyerstausstattung, die in jedem Fall separat beantragt werden müssen.

Volle Beihilfe – auch bei Nebeneinkünften!

Hartz IV Bezieher mit Nebeneinkünften haben einen ungeschmälerten Anspruch auf volle Höhe des Sonderbedarfs für Schwangere und Babyausstattung. Bei Hilfebedürftigkeit muss das Geld fließen, so urteilte das Sozialgericht Dortmund am 18.07.2012, AZ S 58 AS 4686/11.

Gebrauchte Babyerstausstattung zumutbar

Es kann euch zugemutet werden, gebrauchte Kinderzimmermöbel und einen gebrauchten Kinderwagen für euer Baby anzuschaffen. Unbedingt solltet ihr Kassenzettel aufbewahren. Kauft ihr gebrauchte Babysachen, lasst euch eine Quittung vom Verkäufer ausstellen, damit ihr die zweckgebundene Verwendung der Beihilfe nachweisen könnt.

Junges Elternpaar will zusammenziehen

Bist du ein junger Papa? Du lebst noch nicht mit deiner schwangeren Partnerin zusammen, sondern seid beide noch im Elternhaus? Dann könnt ihr neben dem Sonderbedarf für Schwangerschaft und Babyerstausstattung auch Umzugsbeihilfe sowie eine Erstausstattung für die gemeinsame Wohnung beantragen. Dies kann deine Partnerin auch beantragen, wenn sie alleine mit dem Kind eine Wohnung beziehen möchte. Der Antrag wird beim Jobcenter oder beim Sozialamt gestellt. Die Bewilligung erfolgt bei tatsächlicher Bedürftigkeit und darf nicht als Darlehen erfolgen. Falls deine Partnerin oder ihr beide zusammen bereits eine Wohnung bezogen habt, kann die Antragstellung auf Erstausstattung bis zu 2 Jahre nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen. Entschieden wurde dies vom Bundessozialgericht (AZ B 14 AS 45/08/R)

Welche Unterlagen werden zur Beantragung benötigt?

Sowohl für die Beantragung bei Sozialbehörden wie Sozialamt oder Jobcenter wie auch bei der Bundesstiftung Mutter und Kind müssen die Einkommensverhältnisse dargelegt werden. Lebst du nicht mit der werdenden Mama zusammen, betrifft dies lediglich ihre Vermögensverhältnisse. Lebt ihr gemeinsam in einer Wohnung oder/und seid ihr verheiratet, müsst ihr zusammen eure Einkommensverhältnisse darlegen.
Dazu benötigt ihr ggf. bei der Antragstellung:

  • Einkommensbescheide
  • Leistungsbescheide vom Jobcenter
  • aktuelle Kontoauszüge
  • Mietvertrag
Darüber hinaus muss die Schwangerschaft nachgewiesen werden (ärztliches Attest und/oder Mutterpass).

Weitere Informationen & Adressen

Weitere Infos über die Bundesstiftung Mutter und Kind bekommst du hier:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.bmfsfj.de
Servicetelefon 030-201 79 130 (Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr)
E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de
Auf der Website www.familien-wegweiser.de, herausgegeben vom Bundesministerium, findest du ebenfalls weiterführende Informationen.
Informativ ist auch die Beratungsseite der Arbeiterwohlfahrt.
http://awo-schwanger.de/finanzielle-hilfen/

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